"Bayern, des samma mir!" – Eva Bulling Schröter fuhr mit auf dem Wagen der LINKEN beim Münchner Christopher Street Day.

Luc Jochimsen erinnerte im Rahmen einer szenischen Lesung an den Überfall von Rechtsextremisten auf das Kunsthaus Erfurt.
Gute Gründe für Anders Wohnen - bezahlbar, nachbarschaftlich, gemeinnützlich
In Penzlin und Waren betätigt sich Heidrun Bluhm am letzten Tag ihrer Gute-Taten-Tour als Gartenfee.
Das statistische Bundesamt hat in seiner letzten Berechnung die durchschnittliche bundesdeutsche Niedriglohngrenze bei 10,36 Euro Bruttostundenlohn angesetzt. Um nach 45 Jahren Vollzeitbeschäftigung eine Rente oberhalb der Grundsicherung zu erhalten, ist nach Berechnungen der Bundesregierung ein Stundenlohn von 10 Euro erforderlich. Ein Mindestlohn von 10 Euro würde die Stundenlöhne von 42 Prozent der Beschäftigten im Osten anheben - im Westen 25 Prozent.
Die Neigung für Aufklärung zu sorgen, hält sich doch sehr in Grenzen. Zuerst wird den vermeintlichen Freunden in den Hintern gekrochen und erst dann wird am Rande darüber gesprochen, welche Rechte in Deutschland mit Füßen getreten werden. Das geht so nicht.
Kinder sind was Schönes – aber auch schön anstrengend, musste Heidrun Bluhm am Abend eines langen, sehr schönen und sehr bunten Tages feststellen, den sie mit 35 Neustrelitzer Kita-Kindern verbrachte.
Snowdens jüngste Enthüllungen machen deutlich, welches unfassbare Ausmaß die staatliche Datensammelwut inzwischen weltweit erreicht hat. Noch nie war die reale Situation so nah an der Orwellschen Fiktion der Totalen Überwachung wie heute.
Dass kleine Kinder leichter zu begeistern sind als große, stellte Heidrun Bluhm am zweiten Tag ihrer Woche der guten Taten in Malchin und Groß Teezleben fest.
Ab 1. August 2013 besteht ein Rechtsanspruch auf einen Betreuungs- und Frühförderungsplatz für alle Kinder ab Vollendung des ersten Lebensjahres. Zur Umsetzung des Rechtsanspruches fehlten im März 2012 noch mehr als 220 000 Betreuungsplätze. Die Anzahl der vorhandenen und neu geschaffenen Betreuungsplätze in Unternehmen bleibt trotz Förderung in Millionenhöhe marginal. Die Fördermittel aus dem Förderprogramm "Betrieblich unterstützte Kinderbetreuung" wurden sehr ungleich verteilt, insbesondere die neuen Bundesländer gingen bei der Förderung weitestgehend leer aus. Der Umfang der betrieblichen Kinderbetreuung ist mit 1,3 Prozent gemessen an dem Gesamtbetreuungsbedarf verschwindend gering.