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Ausbau betrieblicher Kinderbetreuung bleibt Luftnummer

Nachricht von Diana Golze,

"Ich freue mich sehr, dass immer mehr Unternehmen Betreuungsmöglichkeiten anbieten und ermuntere ausdrücklich diejenigen, die noch zögern, ihre Ideen mithilfe unseres Förderprogrammes in die Tat umzusetzen", sagte Kristina Schröder am 21. Mai 2013 zur Eröffnung des Unternehmenstag "Erfolgsfaktor Familie 2013".

Die Realität sieht anders aus: Die Anzahl der vorhandenen und neu geschaffenen Betreuungsplätze in Unternehmen bleibt trotz Förderung in Millionenhöhe marginal. Die Fördermittel aus dem Förderprogramm "Betrieblich unterstützte Kinderbetreuung" wurden sehr ungleich verteilt, insbesondere die neuen Bundesländer gingen bei der Förderung weitestgehend leer aus. Der Umfang der betrieblichen Kinderbetreuung ist mit 1,3 Prozent gemessen an dem Gesamtbetreuungsbedarf verschwindend gering. Familien können nur in sehr geringem Umfang auf entsprechende Angebote zurückgreifen. Der von Kristina Schröder gelobte Ausbau der betrieblichen Kinderbetreuung bleibt daher eine Luftnummer.

"Trotz Millionen an Förderung aus dem Hause von Kristina Schröder ist das Interesse der privaten Wirtschaft an betrieblichen Kitas überaus mager. Die extreme Benachteiligung der östlichen Bundesländer im Rahmen der Mittelverteilung ist empörend", kritisiert Diana Golze und empfiehlt: "Das neu aufgelegte Förderprogramm BeKiB gehört daher auf den Prüfstand. Anstatt die private Wirtschaft weiter künstlich zu beatmen, sollten die Kommunen finanziell gestärkt werden, um mehr hochwertige Betreuungsangebote schaffen zu können."

Ab 1. August 2013 besteht ein Rechtsanspruch auf einen Betreuungs- und Frühförderungsplatz für alle Kinder ab Vollendung des ersten Lebensjahres. Zur Umsetzung des Rechtsanspruches fehlten im März 2012 noch mehr als 220 000 Betreuungsplätze. Ob der Rechtsanspruch auf einen Betreuungs- und Frühförderungsplatz ab August 2013 flächendeckend gewährt werden kann, ist zweifelhaft. Dementsprechend vielfältig sind die Bemühungen, Kinderbetreuungsangebote zu schaffen. Im Mai 2012 stellte Bundesministerin Dr. Kristina Schröder ein so genanntes 10-Punkte-Programm für den Kitaausbau vor. Punkt 4 widmet sich dem Ausbau betrieblicher Kinderbetreuung und kündigt eine Weiterentwicklung des 2009 aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) ins Leben gerufenen Programmes "Betrieblich unterstützte Kinderbetreuung" (BUK) an. Allerdings wurden in diesem Zusammenhang die Dimensionen des Ausbaus, wie beispielsweise Anzahl der geschaffenen Plätze, nicht benannt. Vor diesem Hintergrund entstand die Kleine Anfrage. Hier die wichtigsten Ergebnisse der Antwort der Bundesregierung:

  • Die Bundesregierung hat ein Förderprogramm „Betrieblich unterstützte Kinderbetreuung“ (BUK) mit 15,5 Millionen Euro aus dem ESF aufgelegt. Das Programm ist mittlerweile abgeschlossen. Von 2008-2012 flossen von den 15,5 Millionen Euro 11,6 Mio. Euro an die Betriebe, womit  seit 2008 die Einrichtung von 1590 Betreuungsplätzen subventioniert wurde. Nach Ablauf der Förderperiode wurde ein Nachfolgeprogramm BeKiB aufgelegt, welches mit 6,5 Mio. Euro bis 2015 ausgestattet ist.

  • Insgesamt existieren im März 2012 26 500 betriebliche Betreuungsplätze, davon 10 400 für Kinder unter drei Jahren. Nur 7.109 Plätze für Kinder unter drei Jahren haben einem Betreuungsumfang von mehr als 7 Stunden und können somit – familienfreundliche Arbeitszeiten vorausgesetzt – die Vereinbarkeit von Familie und Beruf wirkungsvoll unterstützen. Von den 1.590 der Betreuungsplätze, die im Rahmen des BUK insgesamt gefördert wurden, haben lediglich 1 159 Plätze einem Betreuungsumfang von mehr als 7 Stunden. 

  • Die Verteilung der ESF-Mittel erfolgte scheinbar unstrukturiert sowohl bezüglich der durchschnittlichen Förderungshöhe pro Betreuungsplatz als auch bezüglich des Fördervolumens zwischen den Ländern. Es ist ein deutlicher Ost-West-Unterschied zu erkennen: In den Neuen Bundesländer inklusive Berlin wurden lediglich 113 Plätze (davon 44 in Berlin) gefördert mit insgesamt 477.000 Euro. Das entspricht einer Förderung von 4.224 Euro pro Platz. In Brandenburg wurden sechs, in Sachsen-Anhalt zehn und in Mecklenburg-Vorpommern kein einziger Platz gefördert. Betriebe in den Alten Bundesländer erhielten 11,1 Millionen Euro, mit denen 1477 Plätze gefördert wurden. Das entspricht einer Förderung von 7.524 Euro pro Platz. Alleine in Nordrhein-Westfallen wurden 510 Plätze gefördert. Erstaunlich gering fällt gemessen an dem Betreuungsbedarf die Förderung in Bayern mit 105 Plätzen aus.

  • Trotz einer Gesamtzunahme an betrieblichen Betreuungsplätzen seit 2007 bleibt die Entwicklung uneinheitlich. In Manchen Segmenten verringerten sich gar die Anzahl der Betreuungsangebote. So fielen alleine in Bayern im Bereich der Betreuung für Kinder ab 3 Jahren 2,7 Prozent der Plätze weg. In Mecklenburg-Vorpommern fielen alle betrieblichen Betreuungsplätze weg.

  • In Angesicht von einem Bedarf von insgesamt 780.000 Betreuungsplätzen für Kinder unter drei  Jahren und 220.000 Plätzen, die im März 2012 noch fehlten, wird deutlich, dass die betriebliche Kinderbetreuung mit 10.441 Plätzen ein Nischendasein führt (1,3 Prozent der benötigten Plätze).