Ein Rechtsanspruch der Pflege für Familienangehörige ist ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Aber er gilt leider nur für diejenigen, deren Firmen mehr als 15 Beschäftigte haben. Außerdem ist die Aufnahme eines Darlehns für die Zeit der Pflege für Menschen in prekärer Beschäftigung kaum bezahlbar, da sie praktisch nach der Pflegezeit ihre Arbeit mit Schulden beginnen. Nach Angaben des DGB sind 75 Prozent der Pflegenden weiblich. Leider fehlen auch im Gesetzentwurf eindeutige Anreize, um Geschlechtergerechtigkeit herzustellen.

In den Ausschüssen haben sich keine Änderungen zur ersten Lesung ergeben. Das europäische Übereinkommen von 2008 über die Adoption von Kinder ersetzt und modernisiert das Übereinkommen von 1967. Das Übereinkommen ist recht progressiv und leistet einen Beitrag zu hohen Standards bei der Adoption im Sinne des Kindeswohls in den Unterzeichnerstaaten. DIE LINKE wird weiterhin für gesicherte Rechtspositionen von Kinder, was beispielsweise das Erbrecht betrifft, kämpfen.
In den Ausschüssen sind die Berichterstatter der Fraktion DIE LINKE zu der Überzeugung gelangt, dass die Änderungen hinsichtlich des FamFG einer eingehenden Beratung bedürfen. Dieser Teil des Gesetzes wurde abgetrennt und wird zu einem späteren Zeitpunkt debattiert.
Das Gesetz hat einige Verbesserungen, die aber nur wenige Familien treffen. Es gibt keine Verbesserung für die Situation der Alleinerziehenden, keine Verbesserung von Familien im ALG-II Bezug, Schlechterstellung von Mehrlingseltern, fehlende Planungssicherheit. Nur die Elternzeit zu flexibilisieren reicht nicht aus, denn diese können sich nur die Eltern leisten mit sehr gutem Einkommen. Dieses Gesetz bietet keine Grundlage, um die Kinderarmut, Elternarmut und Familienarmut im Land wirksam zu bekämpfen.
Der Gesetzentwurf ermöglicht in einem anderen Mitgliedsstaat der EU Strafsachen zu erlassen, die in einem anderen Mitgliedsstaat ohne Vollstreckbar-Erklärungsverfahren vollstreckt werden dürfen. Da Inhalt und Intention zu begrüßen sind, ist die Gesetzesinitiative grundsätzlich zustimmungsfähig. Erforderliche Änderungen, die sich möglicherweise noch als notwendig erweisen, können in den anstehenden Beratungen durchgeführt werden.
Das Europäische Übereinkommen von 2008 ersetzt und modernisiert das Europäische Übereinkommen von 1967. Dem Vertragstext ist zuzustimmen, aber leider will die Bundesregierung Einschränkungen vornehmen. Sie will nach wie vor Familienstrukturen nicht entsprechend akzeptieren und Kindern dieser Familien gesicherte Rechtspositionen, wie zum Beispiel das Erbrecht, verweigern. Die Gleichberechtigung und verbesserte Rechtsposition von Kindern muss weiterhin erstritten werden, notfalls mit Unterstützung des Bundesverfassungsgerichts.
Der Gesetzentwurf zum Elterngeld Plus soll die Vereinbarkeit von Familie und Beruf verbessern. Maßnahmen, die die Linke schon seit langem fordert. Aber es ist nicht hinnehmbar, dass die Mehrausgaben für das Elterngeld Plus nicht zusätzlich bereitsgestellt werden, sondern durch Einsparung bei den Mehrlingsgeburten erfolgt. Das Elterngeld Plus wird nicht pro Kind sondern pro Geburt gezahlt. Hier wird wieder einmal der einen Familie etwas weggenommen, was dann der anderen Familie zugute kommt. Ein Hoch auf die so hochgepriesene schwarze Null.
Deutschland ist nach wie vor nicht das Land, was sich als familienfreundliches Land in Europa präsentiert. Kinder sind von Armut bedroht und daran wird nur marginal rumgewerkelt. Letztendlich ist der Rückgang der Geburtenrate eine Antwort der Menschen auf die Verlässlichkeit und Ehrlichkeit der Familienpolitik.
Fraktionsübergreifend ist unstrittig, dass der Unterhaltsvorschuss für Kinder von 12 auf 18 Jahre angehoben werden muss. Aber eine Änderung ist aus Kostengründen nicht geplant. Besonders Alleinerziehende sind davon wieder einmal betroffen. Für marode Banken werden Milliarden ausgegeben, aber für unsere Kinder ist kein Geld vorhanden.
Von dem von der Kanzlerin nach der Klausur der Koalitionsfraktionen beschworene Maßnahmenstrauß zur Familienpolitik bleiben nach der Regierungserklärung im Höchstfall Pusteblumen übrig.