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Wo ist der große Wurf, der das "Plus" im Gesetz verdient?

Rede von Jörn Wunderlich,

64. Sitzung des Deutschen Bundestages am 07. November 2014 zu TOP 30

Gesetz zur Einführung des Elterngeld plus 

Jörn Wunderlich (DIE LINKE):

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Frau Ministerin, in der Tat, auch ich hätte es bedauert, wenn Sie als Familienministerin nicht hier wären.

            (Beifall bei Abgeordneten der LINKEN und der SPD)

Das darf man ruhig einmal sagen.

Aber der Rest ist dann nicht mehr so schön; denn zwischen der ersten Lesung und heute haben sich die Hoffnungen meiner Fraktion, was die Ausschussberatungen angeht, doch nur partiell erfüllt. Ich kann auf das Gesetz in Gänze jetzt nicht eingehen; dazu fehlt mir die Zeit. Ich will einige Knackpunkte nennen.

Kommen wir zum Positiven. Damit bin ich schnell fertig.

              (Paul Lehrieder (CDU/CSU): Na, na!)

Die Flexibilisierung der Elternzeit ist an sich eine schöne Sache. Auch wir haben sie schon immer gefordert, aber nicht nur die Flexibilisierung der Elternzeit, sondern auch des Elterngeldes. Das ist hier leider unterblieben. Es ist versäumt worden, beim Elterngeld den Geldanspruch zu flexibilisieren. Allein die Elternzeit auszuweiten, reicht eben gerade nicht; denn so können sich das nur Eltern mit einem sehr guten Einkommen leisten.

Auch zu den Alleinerziehenden haben Sie, Frau Schwesig, schon etwas gesagt. Es ist schön - das findet auch meine Fraktion -, dass die Anspruchsvoraussetzungen für die Alleinerziehenden in Bezug auf die Partnermonate geändert wurden. Anfangs war das an das alleinige Sorgerecht geknüpft. Das ist von allen kritisiert worden. Den Anspruch nunmehr an die Bedingung des Vorliegens der Voraussetzungen der Steuerklasse II zu knüpfen, ist in Ordnung. Das wurde auch im Rahmen der Anhörung von den Sachverständigen empfohlen und von der Regierung übernommen.

Allerdings wurden andere Empfehlungen aus der Sachverständigenanhörung eben nicht aufgegriffen, so zum Beispiel die Anrechnung beim Arbeitslosengeld-II-Bezug. Die Bundesregierung lässt hier erneut eine Möglichkeit verstreichen, die Anrechnung von Elterngeld auf Transferleistungen zurückzunehmen. Die Anrechnung führt vielfach dazu, dass insbesondere Alleinerziehende und ihr Kind im ersten Jahr nach der Geburt in Armut leben. Auch Familien mit geringem Einkommen wäre eine entsprechende Änderung entgegengekommen

            (Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

und hätte somit den vielfach zitierten Schonraum für Familien allen Eltern ermöglicht. Aber das konnte leider in den Beratungen nicht erreicht werden, obwohl sich der Verband alleinerziehender Mütter und Väter und auch der Familienbund der Katholiken für eine Anrechnungsfreiheit ausgesprochen haben. Auch die evangelische arbeitsgemeinschaft familie kritisiert die fehlende sozial gerechte Wirkung des Elterngeldes. Alle Rufer in der Wüste.

Es stimmt eben nicht, wie von der CDU/CSU in der ersten Lesung behauptet, dass das Elterngeld Schonraum schaffe. Schonraum für bestimmte Familien - ja. Aber gerade die Familien, die es am dringendsten brauchten, bleiben wieder außen vor. Dabei war es - daran möchte ich einmal erinnern - eines der Wahlversprechen der SPD, den Sockelbetrag des Elterngeldes wieder anrechnungsfrei zu stellen. Versprochen - gebrochen. Das vorliegende Gesetz jedenfalls bietet diesbezüglich keine Grundlage, um die Kinderarmut, Elternarmut und Familienarmut im Lande wirksam zu bekämpfen.

Zu den Mehrlingsgeburten. Mit der, wie es heißt, gesetzlichen Präzisierung soll dem Urteil des Bundessozialgerichts nachgekommen werden, indem festgelegt wird, dass bei Mehrlingsgeburten nur ein Elterngeldanspruch entsteht. Somit entsteht künftig ein Elterngeldanspruch pro Geburt und nicht pro Kind. Das Urteil des Bundessozialgerichts hat aber eindeutig und mit allen juristischen Auslegungsmethoden festgestellt, dass bei Mehrlingsgeburten pro Kind ein Elterngeldanspruch entsteht. Insbesondere aus der Historie dieses Gesetzes lässt sich das eindeutig ableiten. Ich habe das Urteil des Bundessozialgerichts hier vorliegen, und ich möchte einmal aus den Entscheidungsgründen zitieren:

Ab dem 1.1.2007 ist das Bundeselterngeld an die Stelle des Bundeserziehungsgeldes getreten …

In diesem war geregelt,

dass für jedes … Kind Erziehungsgeld gewährt werde, falls in einem Haushalt mehrere Kinder betreut und erzogen würden … Zu dieser Vorschrift hat das BSG

- und zwar schon 2006 -

entschieden, dass es sich beim Erziehungsgeld für Zwillingskinder nicht um einen einheitlichen, sondern um zwei getrennte Ansprüche handelt …

Den Gesetzgebungsmaterialien zum BEEG

- also zum Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz -

lässt sich entnehmen, dass jeder Elternteil einen Elterngeldanspruch für ein Kind erhalten sollte ... Die Absicht einer Anspruchsbegrenzung bei Mehrlingen ist nicht erkennbar.

Erst mit einer nicht näheren Bemerkung in der Begründung zur Einführung dieses Gesetzes wird davon ausgegangen, dass keine mehrfache Leistungsgewährung vorgesehen ist. Begründet wird das nicht. Wie da jetzt von einer entsprechenden Intention des Gesetzes geredet werden kann, erschließt sich mir nicht. Denn auch bei der Aufnahme eines Kindes in den Haushalt mit dem Ziel der Annahme dieses Kindes während laufenden Elterngeldbezugs entsteht ein neuer Elterngeldanspruch. Also Elterngeld nur bei Annahme eines Kindes, aber nicht bei den eigenen leiblichen Kindern? Das erklären Sie einmal den Eltern von Zwillingen. Dem Sinn und Zweck dieses Gesetzes entspricht es jedenfalls nicht; das stellt ja auch das Bundessozialgericht so fest.

                           (Beifall bei der LINKEN)

Der Erhöhungsbetrag, der notwendig ist, ist zwar sehr schön, aber der Mehrlingsanspruch ersetzt nicht das Elterngeld als solches.

Warum wird das so geregelt? Ich habe es schon in der ersten Lesung so gesagt und ich möchte es hier noch einmal tun: Es sind reine Kostengründe, liebe Kolleginnen und Kollegen. Aus einem Antwortschreiben des Familienministeriums vom 6. August 2014 ergibt sich das ganz klar. Da heißt es nämlich: Die Einsparungen bei den Mehrlingsgeburten sollen dazu dienen, den Partnerschaftsbonus zu finanzieren. - Den einen wird also etwas weggenommen, um es den anderen zu geben. So ist es tatsächlich: Mehrausgaben in Höhe von 75 Millionen Euro bei den Partnermonaten stehen Einsparungen in Höhe von 100 Millionen Euro bei den Eltern von Mehrlingen entgegen.

Zur Teilzeit. Eltern müssen ihren Anspruch auf Teilzeit - richtiger wäre es eigentlich, von Wunsch nach Teilzeit zu reden - dem Arbeitgeber 13 Wochen vor Teilzeitbeginn mitteilen. Sie haben schon von der Fiktionsfrist gesprochen, Frau Schwesig. Sie haben allerdings nicht den Zeitraum benannt. Denn der Arbeitgeber hat dann wohlweislich acht Wochen Zeit, darauf zu reagieren; das ist diese Fiktionsfrist. Das heißt, die Eltern müssen ihren Anspruch anmelden, und dann können sie bis zu acht Wochen warten, ob der Arbeitgeber sich rührt. Erst dann, wenn er innerhalb dieser acht Wochen nicht widersprochen hat, gilt es als genehmigt. Wenn der Arbeitgeber widerspricht, können die Eltern notfalls noch klagen.

                                (Paul Lehrieder (CDU/CSU): Vier Wochen!)

- Acht Wochen sind es, lieber Paul. Bei Kindern, die älter als drei Jahre sind, sind es acht Wochen. Ja, ich kenne sogar die Gesetze, über die wir hier reden.

               (Marcus Weinberg (Hamburg) (CDU/CSU): Sollten Sie auch! - Michael Grosse-Brömer                                                          (CDU/CSU): Ach, Sie sind das!)

Für die Eltern ist es aufgrund der Länge dieser Frist ganz schwierig, Planungssicherheit zu erlangen. Aber warum das so ist, wurde im Ausschuss durch die SPD ja schon ausgeführt. Da hieß es nämlich - ich zitiere ‑, es handele sich um ein wirtschaftsfreundliches Gesetz. - Eigentlich sollte es doch eher familienfreundlich sein.

(Beifall bei der LINKEN - Sönke Rix (SPD): Es kann auch beides sein! Das muss kein Gegensatz sein!)

Hier hätte die Regierung gestalten können. Die gestalterische Wirkung von Gesetzen, so schreibt Professor Willutzki, ist nicht in Abrede zu stellen.

Der Korridor für Alleinerziehende ist nach wie vor zu eng, als dass diese vermehrt in den Genuss von Bonusmonaten kommen. Auch das wurde in der Anhörung seitens der Sachverständigen bemängelt.

Und wo der große Unterschied zwischen „zwischen 15 bis 30 Wochenstunden“ und „nicht weniger als 15 und nicht mehr als 30 Wochenstunden“ liegt, das muss mir mal einer erklären. Zwischen Elternzeitstunden oder Arbeitsstunden von verheirateten oder zusammenlebenden Eltern auf der einen Seite und von Alleinerziehenden auf der anderen Seite ist kein Vergleich zu ziehen.

Wo ist denn jetzt der große Wurf, der das „Plus“ in diesem Gesetz verdient? Es gibt einige Verbesserungen, die wenige Familien treffen, aber kaum Verbesserung der Situation Alleinerziehender, keine Verbesserung für Familien im ALG-II-Bezug, Schlechterstellung von Mehrlingseltern, fehlende Planungssicherheit. Bei allem Respekt, liebe Kollegen: Allein wegen der Flexibilisierung kann meine Fraktion diesem Gesetz nicht zustimmen.

Aber keine Sorge, jeder kriegt seine zweite Chance: Sie können alle die Versäumnisse beheben, indem Sie einfach unserem Entschließungsantrag zustimmen, der all das korrigiert. Und die Welt ist wieder in Ordnung.

Ich danke für die Aufmerksamkeit.

                                                (Beifall bei der LINKEN)