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Gleichberechtigung und verbesserte Rechtsposition von Kindern kommt nicht von allein

Rede von Jörn Wunderlich,

63. Sitzung des Deutschen Bundestages am 06.11.2014, TOP 28

Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Europäischen Übereinkommen vom 27. November 2008 über die Adoption von Kindern (revidiert)

Jörn Wunderlich (DIE LINKE) – Rede zu Protokoll

Das Europäische Übereinkommen vom 27. November 2008 über die Adoption von Kindern (revidiert) ist am 1.09.2011 in Kraft getreten. Es ersetzt und modernisiert das Europäische Übereinkommen vom 24. April 1967 über die Adoption von Kindern, dessen Vertragsstaat auch die Bundesrepublik Deutschland ist, unter stärkerer Berücksichtigung des Kindeswohls und insbesondere im Hinblick auf das Übereinkommen der Vereinten Nationen vom 20.11.1989 über die Rechte des Kindes, das Haager Übereinkommen vom 29.05.1993 über den Schutz von Kindern und die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der internationalen Adoption und das Europäische Übereinkommen vom 25. 01.1996 über die Ausübung von Kinderrechten.

Durch das Zustimmungsgesetz sollen die erforderlichen Voraussetzungen gemäß Art. 59 Absatz 2 Satz 1 Grundgesetz für die Ratifikation des revidierten Übereinkommens geschaffen werden.

Ziel des revidierten Übereinkommens ist in den Unterzeichnerstaaten (u.a. Mitgliedsstaaten des Europarats) gemeinsame Grundsätze hinsichtlich des Adoptionsrechts zu schaffen und so auch grenzüberschreitende Adoptionen und deren Anerkennung zu ermöglichen.

Anpassungsbedarf im deutschen Recht besteht laut Bundesregierung nur insoweit, als die Frist zur Aufbewahrung der Vermittlungsakten anders zu berechnen sei, als es § 9b des  Adoptionsvermittlungsgesetzes (AdVermiG) derzeit vorsieht.

Dem Vertragsgesetz ist zuzustimmen. Das Übereinkommen ist recht progressiv und leistet einen Beitrag zu hohen Standards bei der Adoption  im Sinne des Kindeswohls in den Unterzeichnerstaaten.

Vor allem begrüßenswert ist der Artikel 7 Absatz 2 des Übereinkommens. Danach steht es den Staaten frei, den Anwendungsbereich des Übereinkommens „auf gleichgeschlechtliche Paare zu erstrecken, die miteinander verheiratet oder eine eingetragene Partnerschaft miteinander eingegangen sind. Es steht den Staaten auch frei, den Anwendungsbereich dieses Übereinkommens auf  verschieden-geschlechtliche Paare und gleich-geschlechtliche Paare zu erstrecken, die in einer stabilen Beziehung zusammenleben.“

Auch wenn eine Verpflichtung dazu nicht durchsetzbar war, ist schon allein die Einräumung dieser Möglichkeit ein deutlicher Fortschritt. Und wenn Mitgliedsstaaten diese Möglichkeit regeln, müssen die anderen Unterzeichnerstaaten dies anerkennen, was ebenfalls ein Fortschritt ist.

Leider führt die Bundesregierung zur Beschwichtigung konservativer Kreise, eingeschlossen ihrer selbst, in der Gesetzesbegründung aus „ Von der in dem Übereinkommen eröffneten Möglichkeit, im nationalen Adoptionsrecht die gemeinsame Adoption durch Lebenspartner zuzulassen, wird die  Bundesregierung keinen Gebrauch machen“ (S.6).

Hier will die Regierung nach wie vor bestehende Familienstrukturen nicht entsprechend akzeptieren und anerkennen und Kindern dieser Familien gesicherte Rechtspositionen, was nur  beispielsweise das Erbrecht betrifft, verweigern. Aber für diese Gleichberechtigung und verbesserte Rechtsposition von Kindern wird DIE LINKE weiter kämpfen, notfalls auch wieder mit Unterstützung des Bundesverfassungsgerichts. Schauen wir mal, wie lange die Regierung an ihrer Position festhalten will, kann oder darf.