„Das ZDF darf nicht zum Spielball der CDU/CSU verkommen“, erklärt Kathrin Senger-Schäfer zur Überprüfung des ZDF-Staatsvertrages vor dem Bundesverfassungsgericht anlässlich der von der Union erzwungenen Ablösung des ZDF-Chefredakteurs Nikolaus Brender. Die medienpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE weiter:

In ihrer Klausurberatung hat sich die Fraktion DIE LINKE auf Schwerpunkte ihrer politischen Arbeit bis zur Sommerpause verständigt. Die Abgeordneten waren sich darin einig, dass angesichts der von der CDU/CSU-FDP-Koalition für die Zeit nach der NRW-Wahl angekündigten sozialen Einschnitte eine starke Linke in Bund und Ländern nötiger denn je ist.
"Die Regierung zeigt in der Netzpolitik ein derartiges Maß an Wirrnis, dass man es schon fast pathologisch nennen muss. Die schwarz-gelbe Koalition agiert hier genau wie ihre Vorgängerin ohne Netz und Verstand", kommentiert Kathrin Senger-Schäfer die sich widersprechenden Aussagen von Mitgliedern der Bundesregierung zum heutigen IT-Gipfel in Stuttgart.
„Es gab für den Verwaltungsrat keinen fachlich-legitimen Grund, dem ZDF-Intendanten Markus Schächter das „Einvernehmen" bei der Vertragsverlängerung von Chefredakteur Nikolaus Brender zu versagen“, so Kathrin Senger-Schäfer zur heutigen Entscheidung des ZDF-Verwaltungsrates. Die medienpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE:
„Erste Aufgabe der Rundfunkfreiheit ist es, der Demokratie zu dienen. Die Ministerpräsidenten der CDU/CSU und der SPD aber betrachten das ZDF als ihren Hinterhof - als Sender, der ihren Interessen zu dienen hat“, so Kathrin Senger-Schäfer anlässlich der Entscheidung des Verwaltungsrates am morgigen Freitag über die Zukunft Brenders als Chefredakteur des ZDF. Die medienpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE weiter:
„Ich begrüße die Äußerung des Vorstandes der GEK Dr. Rolf-Ulrich Schlenker, dass die zügige Umsetzung eines neuen Pflegebegriffes absoluten Vorrang genießen sollte“, so Kathrin Senger-Schäfer anlässlich des heute veröffentlichten GEK-Pflegereports 2009. Senger-Schäfer weiter:
"Die geplante Verkürzung des Wehr- und Zivildienstes auf sechs Monate bietet vielen Einrichtungen der Wohlfahrts- und Gesundheitspflege die Chance, aus dem Zwangsdienst auszusteigen und die notwendigen Arbeiten in Pflege und Betreuung in tariflich entlohnte, sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse umzuwandeln. Die Bundesregierung ist nun allerdings in der Pflicht, die durch die Verkürzung freiwerdenden Mittel den Trägern zur Verfügung zu stellen", sagt Kathrin Vogler. Kathrin Senger-Schäfer ergänzt: "Die weithin anerkannte Arbeit der Zivildienstleistenden darf nicht als Begründung für die Beibehaltung der Wehrpflicht missbraucht werden."