Der Petitionsausschuss hat sich heute fraktionsübergreifend gegen die Verwaltungspraxis ausgesprochen, das Arbeitslosengeld (ALG) II im Fall eines Krankenhausaufenthalts aufgrund der dort bereitgestellten Verpflegung zu kürzen. Die Petition wurde an die Bundesregierung überwiesen. "Die bisherige Praxis ist rechtwidrig und muss sofort eingestellt werden", so Kersten Naumann, Vorsitzende des Petitionsausschusses.

Der Petitionsausschuss sieht fraktionsübergreifend Handlungsbedarf bei den Regelungen zur Hinterbliebenenrente bei Umzügen innerhalb Berlins. "Die derzeitige Differenzierung nach Ost und West muss sofort gestrichen werden, und zwar nicht nur für Berlin, sondern für das gesamte Bundesgebiet", verlangt Kersten Naumann.
Die SPD-Fraktion hat heute im Petitionsausschuss das Votum der LINKEN übernommen und beschlossen, die Petition einer Bürgerin aus Hilden an die Bundesregierung zu überweisen und den Fraktionen zur Kenntnis zu geben, damit diese gesetzgeberisch tätig werden. In der Petition wird gefordert, auch einkommensschwachen Erwerbstätigen einen Kinderzuschlag zu gewähren.
Mehrere Petentinnen haben sich an den Petitionsausschuss gewandt und fordern eine Übernahme der Kosten für schulische Lernmittel durch die Jobcenter, weil diese beim ALG II bislang nicht berücksichtigt würden. DIE LINKE hat im Petitionsausschuss beantragt, die Petition der Bundesregierung zur Berücksichtigung zu überweisen.
Die Gesundheitspolitik der Bundesregierung der vergangenen Jahre war davon geprägt, Risiken zu Lasten der Kranken auszugliedern. Die Bürger werden dadurch mit stetig steigenden Gesundheitsausgaben belastet, ob durch die Einführung der Praxisgebühr oder durch unsoziale Zuzahlungen für Arzneimittel. DIE LINKE. fordert, durch die Einführung einer solidarischen Bürgerversicherung die Grundlage für eine solide und nachhaltige Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung zu schaffen.
Ein Petent aus Jena wandte sich mit zahlreichen Beschwerden zum ALG II an den Petitionsausschuss. Eine davon betraf die derzeitige Höhe der Regelleistung, die die gestiegenen Lebenshaltungskosten nicht berücksichtigt. Kersten Naumann unterstützt seine Kritik: "Die aktuelle Höhe der Regelleistung nicht den Bedarf des notwendigen Lebensunterhalts. Und die Erhöhung der Regelleistung um 2 Euro, die zum 1. Juli in Kraft tritt, kann den Anstieg der Lebenshaltungskosten nicht annähernd ausgleichen."
Mehr als 104.000 Bürgerinnen und Bürger haben sich in 37 sachgleichen Petitionen an den Petitionsausschuss gewandt, um gegen die Kürzung und teilweise Abschaffung der Pendlerpauschale vorzugehen. Kersten Naumann unterstützt den Protest.
Angesichts zweier Petitionen mit insgesamt über 108 000 Protestnoten gegen den Missbrauch von Praktika fordert Kersten Naumann die Bundesregierung zu raschem Handeln auf: "Der massenhafte Missbrauch von Praktika vernichtet Arbeitsplätze und entzieht dem Sozialversicherungssystem damit auch Beiträge. Der Staat muss daran interessiert sein, dass dieser Missbrauch aufhört."
Einkommen durch die Reform benachteiligt werden könnten, da deren Restschuldbefreiung eingeschränkt werden soll. Heute hat sich der Petitionsausschuss mit 21 Mehrfachpetitionen gegen diese Art der Reform befasst und sich fraktionsübergreifend dafür ausgesprochen, darin die Befürchtungen im Gesetzgebungsverfahren zu berücksichtigen.
Anlässlich mehrerer Petitionen aus der Kyritz-Ruppiner Heide zum „Bombodrom“, hat sich der Petitionsausschuss des Bundestags mit dem Thema befasst. Jetzt möchte sich der Petitionsausschuss ein eigenes Bild von der Lage in der Region machen und eine Ortsbesichtigung Anfang Mai durchführen.