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Kein Zwei-Klassen-System bei Verbraucherinsolvenzen

Pressemitteilung von Kersten Steinke,

Im Vorfeld der von der Bundesregierung geplanten Reform der Verbraucherinsolvenz sind Befürchtungen aufgekommen, dass vor allem Schuldner mit kleineren Einkommen durch die Reform benachteiligt werden könnten, da deren Restschuldbefreiung eingeschränkt werden soll. Heute hat sich der Petitionsausschuss mit 21 Mehrfachpetitionen gegen diese Art der Reform befasst und sich fraktionsübergreifend dafür ausgesprochen, darin die Befürchtungen im Gesetzgebungsverfahren zu berücksichtigen. Dazu erklärt die Ausschussvorsitzende und Abgeordnete der Fraktion DIE LINKE., Kersten Naumann:

Die 1999 eingeführte Verbraucherinsolvenz war ein Schritt in die richtige Richtung. Das Ziel, die Bürgerinnen und Bürger aus dem Schuldenkreislauf heraus zu bringen und ihnen den Wiedereinstieg in ein schuldenfreies Leben zu ermöglichen, wurde bisher jedoch nicht erreicht. Stattdessen hat sich ein Bürokratie-Monster entwickelt, das die Bundesländer sehr viel Geld kostet, da die Schuldner die Verfahrenskosten in der Regel nicht bezahlen können.

Daher muss eine neue Regelung her. Dabei darf es jedoch nicht zu einer Zwei-Klassen-Verbraucherinsolvenz kommen, bei der die ärmsten Bürgerinnen und Bürger um ihre Restschuldbefreiung bangen müssen. Die Bundesregierung muss diese Befürchtungen bei Ihrem Gesetzgebungsverfahren berücksichtigen. Dafür hat sich der Petitionsausschuss fraktionsübergreifend ausgesprochen.