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Gleiche Hinterbliebenenrente in ganz Deutschland

Pressemitteilung von Kersten Steinke,

Der Petitionsausschuss sieht fraktionsübergreifend Handlungsbedarf bei den Regelungen zur Hinterbliebenenrente bei Umzügen innerhalb Berlins. Mangels eines West-Ost-Gefälles beim Lebensstandard sei die derzeitige Praxis, Freibeträge bei Renten wegen Todes nach dem jeweiligen Wohnort in West- oder Ostberlin zu berechnen, nicht mehr gerechtfertigt. "Die derzeitige Differenzierung muss sofort gestrichen werden, und zwar nicht nur für Berlin, sondern für das gesamte Bundesgebiet", so Kersten Naumann, Vorsitzende des Petitionsausschusses und Abgeordnete der Fraktion DIE LINKE.

Ein Petent aus Berlin hatte sich gegen eine Regelung des Sozialrechts gewandt, wonach bei einem Umzug aus Westdeutschland (einschließlich Westberlins) nach Ostdeutschland (einschließlich Ostberlins) bei der Berechnung des Freibetrags für die Einkommensanrechnung bei einer Rente wegen Todes der jeweilige Wohnort maßgeblich ist. Das führt dazu, dass Rentenbezieher bei einem Umzug von West- nach Ostberlin eine niedrigere Rente erhalten. Begründet wird die Ungleichbehandlung mit unterschiedlichen Lebensverhältnissen in Ost und West.

"Die Differenzierung bei der Hinterbliebenenrente im Sozialrecht ist absurd", sagt dagegen Naumann. Insbesondere in Berlin ließen sich unterschiedliche Lebensverhältnisse nicht mehr aus dem Wohnsitz in West- oder Ostberlin festmachen. "Der Lebensstandard ist im Osten Berlins genauso durchwachsen wie im Westen. Das gilt im Übrigen genauso für das gesamte Bundesgebiet." Deshalb fordert Naumann: "Die pauschale Ost-West-Differenzierung bei Renten, Löhnen, Gehältern und andere Leistungen muss endlich vom Tisch."