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ALG-II-Regelleistung auf mindestens 420 Euro erhöhen

Pressemitteilung von Kersten Steinke,

Ein Petent aus Jena wandte sich mit zahlreichen Beschwerden zum ALG II an den Petitionsausschuss. Eine davon betraf die derzeitige Höhe der Regelleistung, die die gestiegenen Lebenshaltungskosten nicht berücksichtigt. Dazu erklärt Kersten Naumann, Vorsitzende des Petitionsausschusses und Abgeordnete der Fraktion DIE LINKE.:

Nach bestehenden gesetzlichen Regelungen muss durch die Regelleistung der gesamte Bedarf des notwendigen Lebensunterhalts gewährleistet werden. Die Regelsatzbemessung muss auch Stand und Entwicklung von Nettoeinkommen, Verbraucherverhalten und Lebenshaltungskosten berücksichtigen. Dies findet jedoch nicht statt. Der Bundesregierung fehlt offenbar der Wille, hier etwas zu ändern. Das Datenmaterial zur Berechnung des Regelleistungsniveaus ist offensichtlich mangelhaft. Jedenfalls deckt die aktuelle Höhe der Regelleistung nicht, wie gesetzlich gefordert, den Bedarf des notwendigen Lebensunterhalts. Und die Erhöhung der Regelleistung um 2 Euro, die zum 1. Juli in Kraft tritt, kann den Anstieg der Lebenshaltungskosten nicht einmal annähernd ausgleichen.

Die Forderung der Linksfraktion, die diskriminierende und ungerechtfertigte Festlegung von unterschiedlichen Regelleistungen in Ost und West aufzuheben, wurde endlich erfüllt. Nun muss das unrealistisch niedrige Regelleistungsniveau angehoben werden. DIE LINKE. hat deshalb im September letzten Jahres in einem eigenen Antrag die sofortige Erhöhung des Regelsatzes auf 420 Euro gefordert. Angesichts der gestiegenen Energiekosten müsste sogar noch etwas auf diesen Betrag aufgeschlagen werden. Letztlich muss aber Hartz IV weg. Die Politik der Bundesregierung führt zu Massenverarmung und ist nicht hinnehmbar.