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Lernmittelfreiheit bei ALG-II-Empfängern berücksichtigen

Pressemitteilung von Kersten Steinke,

Mehrere Petentinnen haben sich an den Petitionsausschuss gewandt und fordern eine Übernahme der Kosten für schulische Lernmittel durch die Jobcenter. Diese würden beim Arbeitslosengeld (ALG) II bislang nicht berücksichtigt. Tatsächlich sind die Lernmittelkosten weder in der Berechnung der Regelleistung enthalten, noch können sie als Mehrbedarf geltend gemacht werden. Die Bundesländer ziehen sich immer weiter aus der Schülerförderung zurück. In einigen Ländern müssen Eltern, die ALG II beziehen, gar die vollen Kosten der Lernmittel tragen. Dazu erklärt Kersten Naumann, Abgeordnete der Fraktion DIE LINKE und Vorsitzende des Petitionsausschusses:

Das ALG II soll den betroffenen Bürgerinnen und Bürgern den notwendigen Lebensunterhalt sichern. Das ist angesichts der Höhe der Regelleistung schon jetzt nicht möglich, weshalb DIE LINKE, die das ALG II grundsätzlich ablehnt, schon seit langem wenigstens einen Regelsatz von 420 Euro fordert.

Lernmittel für Kinder werden bei der Berechnung der Regelleistung ausgeklammert. Als Mehrbedarf werden sie ebenfalls nicht anerkannt. Die Bundesregierung versucht, den Schwarzen Peter weiterzureichen und verweist auf die Zuständigkeit der Bundesländer bei Regelungen für das Schulwesen. Doch damit kann sie nicht durchkommen.

Dass einige Bundesländer die Kinder von ALG-II-Beziehern bei schulischen Lernmitteln und Schülerfahrkarten Millionärskindern gleichstellen, ist zwar frevelhaft, jedoch liegt die Entscheidung darüber, was zum notwendigen Lebensunterhalt gehört und was nicht, beim Bund. Da sich die Schulpflicht für das gesamte Bundesgebiet aus dem Grundgesetz ergibt, ist nicht einzusehen, wieso die Kosten, die ALG-II-Bezieher für schulische Lehrmittel übernehmen müssen, nicht erstattet werden.

DIE LINKE fordert generelle Lernmittelfreiheit in Deutschland. Sonst werden Kinder aus sozial schwachen Familien noch mehr benachteiligt, als sie es in unserer Gesellschaft ohnehin schon sind. DIE LINKE hat deshalb im Petitionsausschuss beantragt, die Petition der Bundesregierung zur Berücksichtigung zu überweisen. Die Koalition will jedoch weiterhin untätig bleiben.