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Reden unserer Abgeordneten

Halina Wawzyniak,

Noch immer sind weite Teile der Bevölkerung von der Nutzung des Internets ausgeschlossen. Nicht wenige können sich einen Internetanschluss einfach nicht leisten. Sie bleiben damit abgeschnitten von all den Möglichkeiten, die das Internet bietet. Besonders für Kinder bedeutet das einen eklatanten Nachteil für ihre Bildungschancen. Wir wollen, dass niemand von der Nutzung des Internet ausgeschlossen wird. Wir wollen, dass es nicht vom Geldbeutel abhängt, ob jemand das Internet nutzen kann oder nicht. Eine Möglichkeit, dies zu realisieren ist die Einrichtung offener W-LANs, die von jeder und jedem genutzt werden können. In Deutschland hindert vor allem die sogenannte Störerhaftung ein flächendeckendes offenes W-LAN.

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Halina Wawzyniak,

Wir reden über die Strafbarkeit der Verstümmelung weiblicher Genitalien. Dazu liegen drei verschieden Vorschläge vor, der Rechtsausschuss hat am 24. April 2013 eine Sachverständigenanhörung zu diesen Initiativen durchgeführt.Meine Fraktion plädiert deshalb dafür, das Thema mit der gebührenden Aufmerksamkeit in der gesellschaftlichen Debatte zu halten. Meine Fraktion plädiert dafür, Hilfsangebote und Prävention zu stärken. Eine Strafrahmenerhöhung mit all den Folgeproblemen können wir nicht mittragen. Dies scheint uns eher symbolische denn rationale Kriminalpolitik zu sein.

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Halina Wawzyniak,

Fast über die ganze Legislaturperiode hinweg befassen wir uns mit dem Thema „Netzneutralität“. Die Enquetekommission bildete dazu eine ihrer ersten Projektgruppen. Inzwischen – darüber sind wir sehr froh – haben unsere frühzeitigen Mahnungen, konkrete Maßnahmen für die gesetzliche Festschreibung der Netzneutralität zu ergreifen, dazu geführt, dass sich alle Fraktionen mit dem Thema befassen. Das wäre die sehr positive Lesart der Entwicklung. Die etwas differenziertere und weniger schöne Interpretation ist, dass wir uns nun endlich so intensiv mit der gesetzlichen Verankerung der Netzneutralität befassen, weil die Telekom genau das gemacht hat, wovor meine Fraktion immer gewarnt hatte.  Das Kind liegt also im Brunnen, kann aber noch gerettet werden.

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Halina Wawzyniak,

Dass beim Verbraucherschutz in der digitalen Welt einiges im Argen liegt und deshalb Handlungsbedarf besteht, wird am Sondervotum der drei Oppositionsfraktionen im Bereich der Handlungsempfehlungen der Projektgruppe Verbraucherschutz der Enquete-Kommission „Internet und digitale Gesellschaft“ deutlich. Wir Linken wollen den Verbraucherschutz in der digitalen Welt stärken und ihn auf ein Niveau heben, das abseits der digitalen Welt schon lange existiert.

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Halina Wawzyniak,

Nun möchte ich aber noch etwas zu den politischen Bedenken sagen. Ich glaube, wir alle sind uns einig, dass die Bevölkerung der Souverän ist. Wir als Parlamenta­rierinnen und Parlamentarier müssen damit umgehen, was der Souverän gewählt hat. Es kann doch nicht sein, dass sich der Souverän danach zu richten hat, wie wir unsere Arbeit organisieren, und dass Stimmen des Sou­veräns einfach hinten runterfallen, wenn wir unsere Ar­beit nicht organisiert bekommen. Das ist für mich nicht nachvollziehbar. Deswegen lehnen wir auch aus politischen Gründen eine Sperrklausel ab.

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Halina Wawzyniak,

Das freie und offene Internet kann nur erhalten bleiben, wenn Netzneutralität gesichert ist und wenn alle Menschen die Möglichkeit bekommen, das Internet zu nutzen. Liefern wir die Einhaltung der Netzneutralität und den Breitbandausbau den Gutdünken des Marktes aus,  wird das über kurz oder lang das Ende des freien und offenen Internets bedeuten. Es ist daher an der Zeit, endlich zu handeln!

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Halina Wawzyniak,

Bündnis 90/DIE Grünen beantragen heute (Drucksachen 17/13238 und 17/13257) jungen Menschen ab 16 Jahren das Wahlrecht zur Bundestagswahl zu geben.

 Selbstverständlich unterstützen wir dieses Anliegen. Wir LINKE haben bereits in unserem umfassenden Antrag zum Wahlrecht –den wir Mitte der Legislaturperiode vorgelegt haben- die Absenkung des aktiven Wahlrechts auf 16 Jahre gefordert. Und in eine unserer Quellparteien –der PDS- stand die Forderung schon 1998 im Bundestagswahlprogramm.

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Halina Wawzyniak,

DIE LINKE hat bereits zu Beginn der Legislaturperiode einen Antrag mit dem Titel „Akteneinsichtsrechte Dritter in die Verfahrensakten des Bundesverfassungsgericht stärken“ (Drs. 17/4037) vorgelegt. Nachdem die Koalitionsfraktionen unser Ansinnen damals noch als völlig untragbar kennzeichneten und damit den leider üblichen Reflexen bei noch so sachlich begründeten Anträgen der LINKEN unterlagen, haben sie sich zum Ende der Legislatur – leider nur in Ansätzen – eines Besseren belehren lassen und sind den richtigen Forderungen der LINKEN entgegen gekommen. Dabei sind sie aber auf halbem Wege stehen geblieben und werden mit ihrem Gesetzentwurf den Forderungen einer modernen Wissens- und Informationsgesellschaft nicht gerecht.

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Halina Wawzyniak,

Groß war die Aufregung, als die GEMA und die VG Musikedition Ende 2011 36.000 Kindertagesstätten anschrieb und von ihnen eine Gebühr für das Kopieren von Notenblättern verlangte. Die Empörung war damals sehr gerechtfertigt, die Forderungen von GEMA und VG Musikedition ließen sich - zumindest rechtlich - nicht beanstanden. Moralisch mag das alles fragwürdig gewesen sein und realitätsfern sowieso – Erzieherinnen und Erzieher müssten akribisch Buch führen, um ja nicht mehr als die lizensierten 500 Kopien zu überschreiten – rein juristisch waren und sind  GEMA und VG Musikedition im Recht. DIE LINKE fordert deshalb, diese Sonderregelung auch für Kindertagesstätten gelten zu lassen.

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Halina Wawzyniak,

Die Koalitionsfraktionen schlagen nunmehr vor eine Neuregelung in § 226a StGB vorzunehmen. Das ist  aus meiner Sicht zunächst unproblematisch. Problematisch wird es aber, wenn eine Erhöhung des Strafrahmens auf 15 Jahre vorgenommen werden soll. Welchen Sinn und Zweck soll die Erhöhung des Strafrahmens eigentlich haben? Meinen Sie denn wirklich, dass Täter/innen sich von einer erhöhten Strafandrohung abschrecken lassen? Ich halte das für einen Aberglauben und es ist das Gegenteil von rationaler Kriminalpolitik. Mit einer solchen Strafrahmenerhöhung werden sie dem kriminellen Verhalten, welches der Genitalverstümmelung zugrunde liegt, nicht Einhalt gebieten.

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