Zum Hauptinhalt springen

Dreiprozenthürde bei Europawahlen rechtlich und politisch falsch

Rede von Halina Wawzyniak,

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Her­ren! Ich bin dem Kollegen Ruppert dankbar dafür, dass er den Wahlrechtsschutz noch einmal angesprochen hat. Denn in vier von fünf Punkten sind wir uns bei diesem Gesetzentwurf einig. Wir sind uns nur an einer Stelle nicht einig, und das ist die Frage der Dreiprozentsperr­klausel.

Ich komme nicht umhin, zu Anfang noch etwas zum Verfahren zu sagen. Wir haben die erste Lesung dieses Gesetzentwurfs ohne Debatte durchgeführt. Am Mitt­woch der vergangenen Sitzungswoche hat der Innenaus­schuss beschlossen, eine Anhörung durchzuführen. Die Anhörung ist am Montag durchgeführt worden. An dieser Anhörung haben der Kollege Ruppert, der Kol­lege Wieland und ich teilgenommen. Nach dem Höferlin’schen Gesetz aus dem Rechtsausschuss dürfte heute gar nicht abgestimmt werden. Der Kollege Höferlin hatte seinerzeit, als es um die Strafbarkeit von Abgeordnetenbestechung ging, darauf hingewiesen, dass noch gar kein Protokoll vorliege. Ich nehme zur Kennt­nis: Wir stimmen heute über einen Gesetzentwurf ab, ob­wohl auch noch kein Protokoll über die Anhörung liegt. Das kann man machen, muss man aber nicht machen.

Wir haben rechtliche und politische Bedenken gegen eine Dreiprozenthürde. Ich will – das ist zumindest den Berichterstattern bekannt – nochmals auf die Randnum­mer 118 des Bundesverfassungsgerichtsurteils hinwei­sen. Ich zitiere:

Deshalb fehlt es an zwingenden Gründen, in die Wahl- und Chancengleichheit durch Sperrklauseln einzugreifen, so dass der mit der Anordnung des Verhältniswahlrechts auf europäischer Ebene ver­folgte Gedanke repräsentativer Demokratie … im Europäischen Parlament uneingeschränkt entfaltet werden kann.

(Beifall bei der LINKEN)

Das Verfassungsgericht spricht bewusst von Sperr­klauseln. Jetzt kann man sich darüber streiten, ob deswe­gen eine Sperrwirkung für den Gesetzgeber eintritt oder nicht. Das ist zumindest ein Indiz dafür, dass es sich das Bundesverfassungsgericht mit der Dreiprozentsperrklau­sel auch nicht so einfach machen würde.

Herr Grindel, der ja nicht bei der Anhörung war, wes­wegen er das vielleicht nicht besser wissen konnte

(Reinhard Grindel [CDU/CSU]: Entschuldi­gung! Ich bin in der Flut stecken geblieben! Das können Sie mir nicht vorwerfen! Bei aller Liebe!)

– okay, akzeptiert; Sie sind in der Flut stecken geblieben –, hat hier vorgetragen, es gebe neue rechtliche und tat­sächliche Gründe. Ich gebe zu: Ich finde das ein wenig abenteuerlich. Das Bundesverfassungsgericht hat den Lissabon-Vertrag in seinem Urteil ausdrücklich und ein­gehend dekliniert, bewertet und zur Kenntnis genom­men. Eine Entschließung des Europäischen Parlaments wird hier als neuer rechtlicher und tatsächlicher Grund angeführt. Seit wann richtet sich die Verfassungslage da­nach, was politisch gewollt ist? Das Europäische Parla­ment ist noch immer ein Parlament und kein Rechtset­zungsorgan.

(Beifall bei der LINKEN)

Daneben ist gesagt worden, die 3 Prozent seien das deutlich mildere Mittel. Herr Wieland sagt dann immer: Fünf ist mehr als drei.

(Wolfgang Wieland [BÜNDNIS 90/DIE GRÜ­NEN]: Das hat Herr Ruppert auch erkannt!)

Durch die schriftliche Stellungnahme von Wilko Zicht von Wahlrecht.de ist erwiesen, dass es faktisch lei­der nicht so ist. Denn auch bei einer Dreiprozenthürde, hochgerechnet auf die Europawahl 2009, wären 10 Pro­zent der gültigen Stimmen – das sind die Stimmen von 2,8 Millionen Wahlberechtigten – nicht an der Sitzver­teilung des Europaparlaments beteiligt gewesen. Auch von daher ist das Argument nicht ganz überzeugend.

Zum Änderungsantrag von Bündnis 90/Die Grünen will ich nur kurz sagen: In der Anhörung ist darauf hin­gewiesen worden, dass es Bedenken hinsichtlich der Un­mittelbarkeit und der Gleichheit der Wahl gibt. Wir tei­len diese Bedenken.

(Wolfgang Wieland [BÜNDNIS 90/DIE GRÜ­NEN]: Aha!)

Nun möchte ich aber noch etwas zu den politischen Bedenken sagen. Ich glaube, wir alle sind uns einig, dass die Bevölkerung der Souverän ist. Wir als Parlamenta­rierinnen und Parlamentarier müssen damit umgehen, was der Souverän gewählt hat. Es kann doch nicht sein, dass sich der Souverän danach zu richten hat, wie wir unsere Arbeit organisieren, und dass Stimmen des Sou­veräns einfach hinten runterfallen, wenn wir unsere Ar­beit nicht organisiert bekommen. Das ist für mich nicht nachvollziehbar.

(Beifall bei der LINKEN)

Deswegen lehnen wir auch aus politischen Gründen eine Sperrklausel ab.

(Josef Philip Winkler [BÜNDNIS 90/DIE GRÜ­NEN]: Das war auch nicht überzeugend!)

Ich komme zum Schluss und will Ihnen sagen: Lassen Sie uns doch einfach die Chance nutzen, ein Parlament ohne Sperrklauseln zu haben, ein Parlament, in dem viel­leicht das Argument, das Zuhören und die freie Debatte zählen.

Am Ende sage ich Ihnen: Wer will, dass alles bleibt, wie es ist, der will nicht, dass es bleibt. Ich möchte, dass der Parlamentarismus bleibt.

(Beifall bei der LINKEN)