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Strafbarkeit von Genitalverstümmelungen: Mehr Rationalität, weniger Symbolik!

Rede von Halina Wawzyniak,

Frau Präsidentin,

 meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen,

wir reden über die Strafbarkeit der Verstümmelung weiblicher Genitalien. Dazu liegen drei verschieden Vorschläge vor, der Rechtsausschuss hat am 24. April 2013 eine Sachverständigenanhörung zu diesen Initiativen durchgeführt.

Wir alle sind uns einig, dass die Verstümmelung weiblicher Genitalien eine schwerwiegende Grundrechtsverletzung ist. Der Bundesrat schlägt einen neuen Straftatbestand - § 226a StGB -  und ein Mindeststrafmaß von zwei Jahren vor. Die SPD will einen neuen Absatz 3 im § 224 StGB einführen, mit einem Mindeststrafmaß von einem Jahr. Die Grünen wiederum schlagen vor, im § 226 Abs. 1 StGB eine neue Nr. 3 einzuführen. Alle drei Initiativen wollen darüber hinaus den § 5 StGB (Auslandstaten gegen inländische Rechtsgüter) erweitern. Alle drei Initiativen sind getragen von dem Gedanken, eine gesetzliche Klarstellung vorzunehmen.  Ich sage bewusst, gesetzliche Klarstellung, weil aus meiner Sicht – und soweit ich das sehe, auch unumstritten - die Verstümmelung der weiblichen Genitalien bereits jetzt mindestens als Körperverletzung, eigentlich sogar als gefährliche Körperverletzung strafbar ist.

Gegen eine gesetzliche Klarstellung hätten wir als LINKE auch überhaupt nichts einzuwenden, wenn in deren Folge auch der § 5 geändert werden muss, um eine wirksame Verfolgung zu ermöglichen, und – ich komme darauf zurück - ein Vollzugsdefizit zu beheben. Wir haben aber ein Problem mit einer Strafmaßverschärfung. Wir sind nicht überzeugt, dass eine Erhöhung des Mindeststrafmaßes einen Beitrag zur Verhinderung der Verstümmelung weiblicher Genitalien leistet. Glauben Sie denn wirklich, dass ein Täter/eine Täterin sich abhalten lässt, weil das Mindestmaß der Strafe erhöht wird? Wir wissen doch alle, dass es diesbezüglich genügend kriminologische Untersuchungen gibt, die eine solche Abschreckungswirkung in Frage stellen.

Eine weitere Schwierigkeit, die mit der Erhöhung des Strafrahmens verbunden ist, macht die SPD in ihrem Gesetzesentwurf deutlich, wenn sie auf den § 53 Aufenthaltsgesetz verweist. Der § 53 Abs. 1 Aufenthaltsgesetz sieht eine zwingende Ausweisung vor, soweit eine Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren erfolgt ist. Genau dieser Aspekt war ein wesentlicher Bestandteil der Anhörung. Für die betroffenen Mädchen und Frauen würde neben Verletzung ihrer Grundrechte auch noch hinzukommen, dass ein Elternteil oder gar beide ggf. ausgewiesen werden.

Die Antwort könnte nun sein, den § 53 Aufenthaltsgesetz zu ändern oder gar abzuschaffen, aber das scheint keine/r der Initiatoren/innen der vorliegenden Drucksachen in Erwägung zu ziehen. Wenn dies aber nicht gewollt ist, dann müssen wir uns dem Problem stellen, dass wir möglicherweise mit Strafrahmenserweiterungen ein gesellschaftliches Problem nicht lösen können. Was logischerweise zu der Frage führt, ob das Strafrecht nicht auch irgendwann an seine Grenzen zur Lösung gesellschaftlichen Probleme stößt.

Das Problem, dass die weibliche Genitalverstümmelung eine Grundrechtsverletzung und einen nicht hinnehmbaren Eingriff in die körperliche Integrität darstellt muss gesellschaftlich angegangen werden. Aufklärung und Prävention heißen hier die Stichworte. Aufklärung darüber, dass eine solche Genitalverstümmelung eben nicht zu akzeptieren ist. Prävention dahingehend, dass es genügend Anlaufstellen und Hilfsangebote für potenziell betroffene Personen ebenso gibt, wie die Ermutigung, sich zum Beispiel mit Anzeigen gegen eine solche Körperverletzung zu wehren. In der Anhörung im Rechtsausschuss wurde deutlich, dass derzeit kein einziges Ermittlungsverfahren –zumindest kein bekanntes - wegen dieses Körperverletzungsdeliktes geführt wird. Bei einer solchen Sachlage hilft aber eine Strafrahmenverschärfung nicht.  Wenn es keine Ermittlungsverfahren gibt, weil keine Anzeigen erstattet werden, dann kann auch keine höhere Strafe ausgesprochen werden.

Meine Fraktion plädiert deshalb dafür, das Thema mit der gebührenden Aufmerksamkeit in der gesellschaftlichen Debatte zu halten. Meine Fraktion plädiert dafür, Hilfsangebote und Prävention zu stärken. Eine Strafrahmenerhöhung mit all den Folgeproblemen können wir nicht mittragen. Dies scheint uns eher symbolische denn rationale Kriminalpolitik zu sein.