Die Regierung verzichtet mit dem Mitarbeiterkapitalbeteiligungsgesetz auf eine wirkliche Beteiligung der Mitarbeiter am Unternehmen. Mit ihm soll künftiger Lohnverzicht versüßt werden. Um tatsächlich etwas an der ungleicher werdenden Einkommens- und Vermögensverteilung zu ändern, müssen die Belegschaften in den Unternehmen bei grundlegenden Fragen, so bei Entlassungen, Unternehmensverkäufen, Auslagerungen und Ausgliederungen, wirklich mitentscheiden. Die Lösung ist mehr Mitbestimmung.

Die Neuordnung des ERP-Sondervermögens schränkt seine Leistungsfähigkeit ein- und das gerade in der Wirtschaftskrise. Sie muss rückgängig gemacht werden, und das Sondervermögen muss zu einem industriepolitisch tätigen Fonds ausgebaut werden.
Die Übertragung des ERP-Sondervermögens auf die KfW war ein Fehler- zugunsten des Bundeshaushaltes,der bei der Vermögensumschichtung 1 Mrd. Euro gewann, und zu Lasten der Kreditvergabe an kleine Unternehmen. Es ist genau das eingetreten, was wir befürchtet haben. Deswegen muss die Übertragung rückgängig gemacht werden.
Korruption funktioniert nicht mehr durch Geld, das in Umschlägen unter dem Tisch gereicht wird, sondern durch Information und Kommunikation. Wer auch immer die Korruption bekämpfen will, darf die Augen nicht davor verschließen, dass die Gesetzgeber selber korrumpiert werden. So zum Beispiel bei der Gemeindefinanzreform, die, so der DIHK-Mann Alfons Kühn, im Wesentlichen auf den Ausarbeitungen seines Verbandes beruhte. Herbert Schui erläutert in seiner Rede noch viele ähnliche Beispiele.
Mit ihrem Gesetzesvorschlag zur Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes (dem Schutz vor Staatsfonds) gibt die Bundesregierung zu, dass kapitalverkehrsfreiheit und Vertragsfreiheit keine absoluten Rechtsgüter sind. Sie sind den Grundinteressen der Gesellschaft unterzuordnen. Das missfällt der Wirtschaft, die erst auf das Gesetz pochte und es dann mit viel Lobbyarbeit abschwächte. Den Schutz von öffentlichem Interesse erreicht man aber nicht mit Einzelfallprüfungen von Anteilsübernahmen, sondern nur durch Verbleib der wichtigsten Infrastruktur in öffentlicher Hand.
Mit dem Mitarbeiterkapitalbeteiligungsgesetz heuchelt die Große Koalition soziale Gerechtigkeit. Mit einer um 8 Euro erhöhten Sparzulage möchte sie soziale Gerechtigkeit herstellen. Verteilungsgerechtigkeit erreicht man nicht mit solch kosmetischen Maßnahmen, eine andere Politik muss her. Wenn schon Mitarbeiterbeteiligung, dann muss sie wenigstens so weit gehen, dass die Unternehmenspolitik beeinflusst und bestimmt werden kann.
Der Bundesrechnungshof stellt seit Jahren regelmäßig fest, dass der Gleichheitsgrundsatz durch laxen Steuervollzug durch die Bundesländer verletzt wird. Die Bundesregierung hat die Letztverantwortung für den Gesetzesvollzug. Sie wird dieser Verantwortung nicht gerecht. Die Dummen sind diejenigen, denen die Steuer direkt vom Lohn abgezogen wird.
In dem Bericht zur Umsetzung des Nationalen Reformprogramms lobt sich die Bundesregierung über die Maßen. Dazu allerdings gibt es keinen Grund. Sie behauptet, der Wohlstand der großen Mehrheit der Bevölkerung steigt. Das trifft nicht zu. Der Lebensstandard hat sich verschlechtert. Da ist kein Aufschwung zu sehen.
DIE LINKE fordert in ihrem Antrag die Einrichtung eines Bankensicherungsfonds, der im Falle von Bankenpleiten die Risiken übernimmt. Herbert Schui führt in seiner Rede dazu aus, dass nur so eine Sozialisierung der Verluste zu verhindern ist. Die Banken müssen selbst für die Verluste gerade stehen, die sie verursachen.
Zum aktuellen Bericht des Normenkontrollrates fällt Herbert Schui vor allem eines ein: die Methode des NKR taugt nichts. Anstatt ein Abbauziel von 25% vorzugeben und wahllos Informationspflichten von Unternehmen zu streichen, müssten Parlament und Forschung bestimmen, welche Daten sie benötigen, um gut arbeiten zu können. Fehlen solche Daten, wird es unmöglich, die tatsächliche Lage richtig einzuschätzen, stellt Herbert Schui fest.