Zum Hauptinhalt springen

Die Bundesregierung muss endlich ihre Verantwortung für das Eintreiben der Steuern wahrnehmen

Rede von Herbert Schui,

Dr. Herbert Schui (DIE LINKE): Die Steuerge-setze gelten für alle gleichermaßen. Das verlangt der Gleichheitsgrundsatz der Verfassung. Er ist unvereinbar damit, dass Finanzämter „Durchwink-tage“ einrichten oder erwägen, um Einkommens-millionäre nicht mehr zu überprüfen, unvereinbar damit, dass Bundesländer Sonderprüfungen „he-runterfahren“, dass Steuerverwaltungen zu nach-lässigem Steuervollzug angewiesen werden, ja, dass Bundesländer sogar damit um Unternehmen werben, dass sie auf intensive Steuerprüfungen verzichten.
Solche Fälle sind allseits bekannt. Der Bundes-rechnungshof stellt seit Jahren regelmäßig fest, dass der Gleichheitsgrundsatz durch laxen Steuer-vollzug durch die Bundesländer verletzt wird. Das Bundesfinanzministerium teilt mit, dass die Gefahr einer zweifelhaften Standortpolitik der Bundeslän-der, zum Beispiel über die Prüffrequenz, nicht von der Hand zu weisen ist.
Hier steht also seit Jahren der Vorwurf im Raum, dass die Bundesländer vorsätzlich die Verfassung brechen, um im Standortwettbewerb Vorteile zu er-langen. Das kann das Parlament nicht dulden. Es kann nicht hinnehmen, dass sich die Exekutive weigert, die Gesetze durchzusetzen, die vom Par-lament erlassen wurden.
Die Bundesregierung hat die Letztverantwortung für den Gesetzesvollzug. Sie wird dieser Verant-wortung nicht gerecht. Es reicht nicht, regelmäßig die Pflichtverletzung durch die Bundesländer fest-zustellen. Die Bundesregierung ist in der Pflicht, ih-re rechtlichen Möglichkeiten zu nutzen. Der Bund verfügt über das konkrete Weisungsrecht. Er kann ein Land anweisen, nur speziell ausgebildete Mit-arbeiter mit einem bestimmten Verfahren zu befas-sen. Bei unzureichender Prüfhäufigkeit und -intensität durch die Bundesländer ist er zum Einschreiten verpflichtet. Der Bund kann spätestens seit der Föderalismusreform I einheitliche Verwal-tungsgrundsätze, gemeinsame Vollzugsziele und Regelungen bestimmen und allgemeine fachliche Anweisungen erteilen. Diese sind für die Bundes-länder bindend, solange die Mehrheit der Länder nicht widerspricht. Sollten einzelne Länder hierge-gen verstoßen, muss die Bundesregierung bereit sein, ihre Zuständigkeit vom Bundesverfassungsgericht klären zu lassen, ähnlich wie dies im Kompetenzstreit beim Atomrecht der Fall war. Dies erfordert die Bereitschaft, von der pauschalen Konsensorientierung zum Konflikt mit den Bundes-ländern überzugehen. Dies ist bei einem anhalten-den Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz an-gemessen.
Das Parlament hat diese Möglichkeiten nicht. Der Bundestag ist aber der Gesetzgeber, dessen Gesetze nicht konsequent vollzogen werden. Im Ergebnis sind diejenigen die Dummen, denen die Steuer direkt vom Lohn abgezogen wird. Es bleibt dem Parlament daher nur, die Bundesregierung zum Handeln aufzufordern - oder eine andere Re-gierung zu wählen.