Zum Hauptinhalt springen

Nur die öffentliche Hand kann wichtige Infrastruktur wirksam schützen

Rede von Herbert Schui,

Dr. Herbert Schui (DIE LINKE): Vor einigen Tagen bemühte sich der Bundeswirtschaftsminister gegenüber China, Missverständnisse auszuräu-men, und ermunterte den chinesischen Staatsfonds zu Investitionen in Deutschland. Dieses Missverständnis bringt die Bundesregierung heute in den Bundestag ein. Sie stellt damit ein Gesetz zur Debatte, das ihr selbst etwas peinlich ist. Das Gesetz ermöglicht staatliches Eingreifen bei Unternehmensübernahmen. Etwas komisch wirkt es daher, wenn der zuständige Minister es mit den Worten kommentiert, dass die Unternehmen sich darauf verlassen könnten, dass die Regierung am liebsten gar nicht eingreift.
Sie hatte auch etwas Pech mit ihrem Projekt. Erst verlangen diverse DAX-Vorstände, darunter der Vorstandsvorsitzende der Deutschen Bank, von der Regierung Maßnahmen zum Schutz vor ausländischen Staatsfonds. Als sich dann die Re-ierung emsig an die Arbeit macht, erntet sie nicht Anerkennung, sondern öffentliche Dresche von denen, die das Gesetz bestellt hatten. Ein Grund dafür ist, dass sich der Wind inzwischen gedreht hat. In der Finanzkrise hofft so manches westliche Unternehmen auf Rettung durch einen Staatsfonds. Die einst stolzen westlichen Finanzinstitute nahmen dankend 92 Milliarden Dollar von Staatsfonds entgegen. Der Außenminister und der Finanzminister machten in den letzten Wochen arabischen und asiatischen Fonds ihre Aufwartung, unter anderem, um für eine Beteiligung bei der Deutschen Bahn zu werben. Ein weiterer Grund für die Ablehnung der Wirtschaft ist, dass sie anderen Staaten nicht zu-gestehen möchte, was die Bundesregierung für sich in Anspruch nimmt. Die Wirtschaft möchte, dass Deutschland auch weiterhin andere Länder zwingt, ihre Märkte zu öffnen und ihre öffentlichen Unternehmen an ausländische Investoren zu ver-kaufen. Deutsche Unternehmen kaufen mehr ausländische Firmen als umgekehrt.
Der wichtigste Grund für die Ablehnung der Wirtschaft ist jedoch das, was Michael Hüther als schweren ordnungspolitischen Sündenfall bezeichnet. Mit ihrem Gesetzesvorschlag gibt die Bundesregierung zu, dass Kapitalverkehrsfreiheit und Vertragsfreiheit keine absoluten Rechtsgüter sind. Unternehmensübernahmen sind keine Privatangelegenheit. Sie sind den Grundinteressen der Gesellschaft unterzuordnen. Nun hat die Bundesregierung nicht die Absicht, dies ernst zu nehmen. Sie hat ja bereits klargemacht, dass Arbeitsplatzsicherung keine Rolle spielen wird. Doch die Wirtschaft hat Angst davor, dass andere die Grundinteressen der Gesellschaft ernster nehmen könnten, dass das Eigentum an Betrieben zu einer politischen Frage wird. Der Bundesverband der Deutschen Industrie sieht deshalb „ein Risikopotenzial für Staatseingriffe und Populismus“.
Die Bundesregierung hatte einige Schwierigkeiten, zu definieren, was gutes und was böses Kapital sein soll. Der erste Entwurf wurde zurückgezogen, der Zeitplan geriet durcheinander. Jetzt verzichtet sie auf eine Abgrenzung und setzt auf Einzelfallprüfungen. Die Kanzlerin nannte in ihren ersten Äußerungen die pure Renditeorientierung pri-vater Investoren sogar als Positivmerkmal im Vergleich zu Staatsfonds. Für die meisten Menschen ist dagegen klar, dass die zunehmend kurzfristige und überzogene Renditeorientierung von Finanzinvestoren das Allgemeinwohl bedroht. Ob sie aus Deutschland oder einem anderen Land kommen, ob es sich um private oder staatliche Fonds han-delt, spielt dabei meist keine Rolle.
Will man das öffentliche Interesse schützen, sollte man die wichtige Infrastruktur überhaupt nicht privatisieren. Sie gehört in öffentliche Hand. Investoren kann man am besten kontrollieren, wenn die Beschäftigten gegenüber der Kapitalseite im Un-ternehmen mindestens gleichberechtigt sind. Die Bundesregierung verfolgt diese Ziele nicht. Die Absage des Börsengangs der Bahn wird sie sich ja wohl nicht als Verdienst anrechnen