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Regierung hielt sich an ERP-Sondervermögen schadlos

Rede von Herbert Schui,

Dr. Herbert Schui (DIE LINKE):
Das ERP-Sondervermögen erfüllt eine wichtige Funktion. Es ermöglicht die Ausgabe von zinsgünstigen Krediten an kleine Unternehmen. Die Bundesregierung hat im letzten Jahr dieses Sondervermögen des Bundes auf die KfW übertragen mit dem Argument, dass es dort besonders gut angelegt sei.
Die Operation war mit großen Vorteilen für den Bundeshaushalt verbunden. Da lag die Vermutung nahe, dass den Vorteilen für den Bundeshaushalt entsprechende Nachteile für das Sondervermögen gegenüberstehen würden. Schließlich ist nicht zu erwarten, dass sich durch das Umsortieren von Vermögenswerten das Gesamtvermögen steigern lässt.
Und so kam es dann auch. Die Bewertung des Forderungsvermögens wurde, wie der Bundesrechnungshof feststellte, „politischen Zielsetzungen unterworfen“. Das Bundesfinanzministerium hob stille Reserven in der Bilanz des Sondervermögens und eignete sie sich an, laut Rechnungshof in Höhe von 373 Millionen Euro. Im Zuge der Auflösung von Rückstellungen übernahm der Bund tatsächliche Risiken in Höhe von 437 Millionen Euro und bekam zum Ausgleich 1 Milliarde Euro in bar aus dem ERP-Vermögen. Die Lasten aus der gebündelten Übertragung von Forderungen und Verbindlichkeiten auf den Bund sollten, so war vereinbart, fair geteilt werden. Tatsächlich trägt das Sondervermögen mit 976 Millionen Euro deutlich mehr als der Bund.
Die Bundesregierung sagte dennoch verbindlich zu, dass die Substanz des Sondervermögens und seine Förderleistungen erhalten bleiben sollen. Ausgerechnet die Anlage in der KfW sollte die notwendigen Erträge sichern. Daraus wird nun nichts, nachdem die Bundesregierung der KfW erst die Verluste der IKB zugeschoben hat und sie dann dazu bewegt hat, ihre Anteile an der sanierten IKB an einen Finanzinvestor praktisch zu verschenken.
Die KfW macht bis auf Weiteres Verlust. Also fehlen dem ERP-Sondervermögen jährlich 130 Millionen Euro. Das Bundesfinanzministerium möchte nun mit einem Kredit über 300 Millionen Euro aushelfen, den das Sondervermögen zurückzahlen soll, wenn die KfW-Anteile einmal mehr Ertrag abwerfen als erwartet. Worauf das hinausläuft, ist völlig klar: Die Verbindlichkeiten des Sondervermögens gegenüber dem Bund werden wachsen, bis die Förderleistung zurückgefahren wird. Da trifft es sich gut, dass dies für die nächsten Jahre ohnehin geplant ist: Nach 300 Millionen Euro Förderleistung im Jahr 2009 soll sie auf 228 Millionen im Jahr 2010 sinken.
Es ist genau das eingetreten, was wir befürchtet haben. Wer das ERP-Sondervermögen als Mittel der Wirtschaftspolitik erhalten wollte, konnte der Übertragung auf die KfW nicht zustimmen. Er muss nach den vorliegenden Zahlen dafür sein, die Übertragung rückgängig zu machen. Die Kosten für die komplizierten Finanztransaktionen, die dafür notwendig waren, lassen sich dadurch allerdings nicht wieder hereinholen.