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Strom gehört zum menschenwürdigen Leben - Strombedarf im Bürgergeld und in der Altersgrundsicherung decken

Antrag - Drucksache Nr. 20/8723

Wer Bürgergeld oder Altersgrundsicherung bezieht, muss den Strom bislang aus dem Regelsatz bezahlen. Viele Verbände kritisieren zurecht den Betrag seit Jahren als viel zu niedrig. Die steigenden Strompreise verschärfen das Problem massiv, sodass die Betroffenen finanziell mit dem Rücken zur Wand stehen. Deshalb müssen die Stromkosten endlich in realistischer Höhe übernommen werden. Außerdem braucht es ein Recht auf Energiesparberatung und eine Kostenübernahme für energiesparende neue Geräte.

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