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Kleine Anfrage - Drucksache Nr. 20/4473

Das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz wurde im Jahr 2017 mit dem Ziel novelliert, den Missbrauch von Leiharbeit einzudämmen und die Stellung von Leiharbeitskräften im Betrieb zu stärken. Vor diesem Hintergrund wollen sich die Fragesteller mit der Kleinen Anfrage ein Bild über die Entwicklung der Leiharbeit und die Situation der Leiharbeitsbeschäftigten in den vergangenen Jahren machen.

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Hierzu liegt eine Antwort der Bundesregierung als Drucksache Nr. 20/4946 vor. Antwort als PDF herunterladen