"Die Unternehmensmitbestimmung, die Sicherung von Arbeitsplätzen vor willkürlichen Stilllegungen und Verlagerungen stehen als Kernpunkte des Sozialstaats nicht zur Disposition. Sie stehen unter dem Schutz der Ewigkeitsklausel des Grundgesetzes. Darauf ist gerade die Bundesregierung ohne Wenn und Aber verpflichtet", erklärt Diether Dehm zur Ankündigung der EU-Kommission, auch gegen ein nach dem Gesetzentwurf der Bundesregierung verändertes VW-Gesetz den Europäischen Gerichtshof anzurufen.

Respekt vor der Entscheidung des Bundespräsidenten! DIE LINKE sieht sich in ihrer Kritik am Vertrag von Lissabon bestätigt. Am 24. Juni hatte die Fraktion DIE LINKE Verfassungsbeschwerde und einen Antrag im Organstreitverfahren gegen den Vertrag von Lissabon beim Bundesverfassungsgericht eingereicht.
„Alfred Gusenbauer fordert weiter „einen Politikwechsel hin zu einer europäischen Sozialunion und einen offenen Dialog mit der Bevölkerung über die EU.“ Als Begründung führte Gusenbauer weiter an, dass die Zustimmung der österreichischen Bevölkerung zur EU nur noch 28 Prozent betrage.
DIE LINKE fordert die SPD auf, ihre Blockadehaltung zu beenden und für Volksabstimmungen über einen neuen Reformvertrag einzutreten“.
Die Antwort der Bundesregierung auf die Keinen Anfrage zeugt von politischer Ratlosigkeit. Obwohl die Bundesregierung in ihrer Antwort einräumt, dass die Entscheidung des EuGH Folgen für das Arbeitskampfrecht in der gesamten Europäischen Union hat und kollektive Maßnahmen mit grenzüberschreitendem Bezug im Einzelfall…auch auf ihre Vereinbarkeit mit den Grundfreiheiten nach dem EG-Vertrag zu überprüfen hat, sieht die Bundesregierung keinen unmittelbaren Handlungsbedarf.
„DIE LINKE fordert noch einmal nachdrücklich das demokratische Votum der Iren zu akzeptieren und schnellstmöglich die Vorraussetzung für eine grundsätzliche Überarbeitung des Vertrags von Lissabon zu schaffen. Alles läuft darauf hinaus, dass die Regierungen das Irische Volk in die Zange nehmen wollen indem Irland gezwungen werden soll, noch vor der Europawahl nächstes Jahr erneut abzustimmen.
„Wie der überwiegende Teil der europäischen Bevölkerung sind auch die Iren gegen die neoliberale und militaristische Ausgestaltung des Vertrages, die zur Zerstörung sozialer Standards und zum Umbau der EU zu einer Militärunion führt. Das alles wird unter den Deckmantel der „Globalisierung“ betrieben wovon stets behauptet wird, hierzu würde es keine Alternative geben. DIE LINKE fordert, das irische Nein zu respektieren und zu einer Neuverhandlung des Lissabon-Vertrages zu kommen.
Der Lissaboner Vertrag ist gescheitert. Alle Vorwürfe an die Bürgerinnen und Bürger von Irland zeigen das fehlende Demokratieverständnis der politisch Verantwortlichen für diesen Vertrag. Die Bürgerinnen und Bürger in Irland haben nein zu diesem Vertrag gesagt, da das Fehlen der Sozialstaatlichkeit, was solche schlimmen Fehlurteile des EuGH wie das Rüffert-Urteil gegen die Tariflöhne oder das Laval-Urteil gegen das Streikrecht nach sich zog, von ihnen abgelehnt wird.
„Nach dieser Äußerung müsste Jo Leinen eigentlich vom Verfassungsschutz überwacht werden. Wer vorschlägt Menschen so lange abstimmen zu lassen, bis das Ergebnis genehm ist, handelt undemokratisch. Gleichzeitig hat kein EU-Politiker das Recht, ein Land „in die zweite Reihe zu stellen“, wenn die Bürgerinnen und Bürger ihr demokratisches Recht wahrnehmen.
DIE LINKE fordert alle Verantwortlichen in Landes- und Bundesregierung auf, sich gemeinsam für die Erhaltung die Sperrminorität des Landes Niedersachsen in der Hauptversammlung einzusetzen und das VW-Gesetz aktiv zu verteidigen. Die Landesregierung muss jetzt aktiv werden. Sie muss gemeinsam mit Gewerkschaften, Betriebsräten und allen Parteien im Niedersächsischen Landtag jede Möglichkeit des Widerstandes gegen diese Politik der EU-Kommission unterstützen.
„DIE LINKE vertritt weiterhin die Forderung nach einer Volksabstimmung über den Vertrag von Lissabon in allen europäischen Ländern und erklärt sich solidarisch mit der Kampagne für ein Nein zum EU-Vertrag in Irland, welches als einziges Land ein Referendum zum Lissabon-Vertrag abhält.“