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Bundesregierung - Vollzugsorgan des EuGH?

Pressemitteilung von Diether Dehm,

„Es ist geradezu zynisch, wenn die Bundesregierung feststellt, dass der EuGH erstmals zu dem Spannungsverhältnis zwischen den gemeinschaftsrechtlichen Grundfreiheiten und kollektiven Maßnahmen Stellung genommen hat und dadurch den Tarifvertragsparteien Kriterien an die Hand gegeben hat, an denen sie ihr Verhalten in Zukunft ausrichten können. Eine solche Aussage kapituliert vor dem Skandalurteil des EuGH“, so Diether Dehm zur Antwort der Bundesregierung anlässlich der kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE zum Thema: „Auswirkungen der Urteile ‚Viking’, ‚Laval’ und ‚Rüffert’ des Gerichtshofes der europäischen Gemeinschaften“(BT-DRs. 16/9416). Der europapolitische Sprecher der Fraktion DIE LINKE erklärt weiter:

„Die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE zeugt von politischer Ratlosigkeit. Obwohl die Bundesregierung in ihrer Antwort einräumt, dass die Entscheidung des EuGH Folgen für das Arbeitskampfrecht in der gesamten Europäischen Union hat und kollektive Maßnahmen mit grenzüberschreitendem Bezug im Einzelfall … auch auf ihre Vereinbarkeit mit den Grundfreiheiten nach dem EG-Vertrag zu überprüfen hat, sieht die Bundesregierung keinen unmittelbaren Handlungsbedarf.

Gleichzeitig bestätigt die Bundesregierung in ihrer Antwort, dass die Rechtsverbindlichkeit der Grundrechte-Charta den vom EuGH entwickelten Stellenwert des Streikrechts nicht verändert. Aus diesem Grund fordert DIE LINKE, eine Protokollnotiz zum Vertrag von Lissabon aufzunehmen, mit der das Verhältnis von Grundfreiheiten und Grundrechten eindeutig mit Vorrang für die Grundrechte bestimmt wird.