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Mindestlohn rauf auf 14 Euro!

Nachricht von Susanne Ferschl,

Sinkende Tarifbindung und eine Arbeitsmarktgesetzgebung zu Lasten von Arbeitslosen und Beschäftigten haben in den vergangenen Jahrzehnten die Lohnentwicklung in Deutschland nachhaltig geschwächt. Zwischenzeitlich hatte Deutschland sogar den größten Niedriglohnsektor der EU. Diese politisch herbeigeführte Entwicklung hat die Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns erst notwendig gemacht.

Doch nach der einmaligen Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns auf 12 Euro zum 1. Oktober 2022 droht nun erneut ein Rückschlag. So hat die Mindestlohnkommission gegen die Stimmen der Gewerkschaften empfohlen, dass der gesetzliche Mindestlohn zum 1. Januar 2024 auf 12,41 Euro und zum 1. Januar 2025 auf 12,82 Euro steigen soll. Das Perfide hierbei: als Grundlage für diese Berechnung wurde nicht etwa die aktuelle Höhe des gesetzlichen Mindestlohns herangezogen, sondern die zuvor geltende Höhe von 10,45 Euro. Tricksen mit Zahlen statt Respekt für die Arbeit von Menschen war bei den Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern mal wieder das  Motto.

Damit wurde nicht nur die parlamentarische Entscheidung, den gesetzlichen Mindestlohn auf 12 Euro zu erhöhen, unterlaufen, sondern auch die Erfüllung der EU-Mindestlohnrichtlinie, die 60 Prozent des Bruttomedianlohns als Untergrenze für den gesetzlichen Mindestlohn empfiehlt, rückt in weite Ferne.

Grund genug für die Linksfraktion, in der kommenden Sitzungswoche einen Antrag einzubringen, der die Ampel auffordert, den gesetzlichen Mindestlohn im Einklang mit der EU-Mindestlohnrichtlinie auf 14 Euro zu erhöhen.