"Es ist völlig unverständlich, dass sich die Bundesregierung in einer so wichtigen rechtspolitischen Frage wie der Sicherungsverwahrung als handlungsunfähig erweist. An einer liberalen Lösung im Sinne der Rechtssprechung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte führt kein Weg vorbei", erklärt Jens Petermann zum Streit der Regierungskoalition über die Sicherungsverwahrung.

"Mit diesem Grundsatzurteil hat der Bundesgerichtshof endlich Rechtssicherheit hergestellt", kommentiert Jens Petermann die Entscheidung des BGH zum Grenzverlauf zwischen aktiver und passiver Sterbehilfe und zur Rolle der Patientenverfügung. "Es war schlicht nicht vermittelbar, weshalb das Abschalten eines Beatmungsgerätes durch einen Arzt eine zulässige Unterlassung sein und straffrei bleiben sollte, während das Durchschneiden eines Schlauches unzulässig und eine Straftat sein sollte."
„Das bisher in Deutschland geltende Arbeitsrecht weist nicht nur bei den geltenden Kündigungsfristen erhebliche Unzulänglichkeiten auf“, so Jens Petermann zur Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes, wonach Kündigungsfristen, die Beschäftigungszeiten erst vom 25. Lebensjahr an berücksichtigen, gegen die EU-Richtlinie zum Diskriminierungsverbot verstoßen. Das Mitglied im Rechtsausschuss der Fraktion DIE LINKE weiter:
In ihrer Klausurberatung hat sich die Fraktion DIE LINKE auf Schwerpunkte ihrer politischen Arbeit bis zur Sommerpause verständigt. Die Abgeordneten waren sich darin einig, dass angesichts der von der CDU/CSU-FDP-Koalition für die Zeit nach der NRW-Wahl angekündigten sozialen Einschnitte eine starke Linke in Bund und Ländern nötiger denn je ist.
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