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Einklang zwischen Recht und Ethik

Pressemitteilung von Jens Petermann,

"Mit diesem Grundsatzurteil hat der Bundesgerichtshof endlich Rechtssicherheit hergestellt", kommentiert der rechtspolitische Sprecher der Fraktion DIE LINKE, Jens Petermann, die Entscheidung des BGH zum Grenzverlauf zwischen aktiver und passiver Sterbehilfe und zur Rolle der Patientenverfügung. "Es war schlicht nicht vermittelbar, weshalb das Abschalten eines Beatmungsgerätes durch einen Arzt eine zulässige Unterlassung sein und straffrei bleiben sollte, während das Durchschneiden eines Schlauches unzulässig und eine Straftat sein sollte." Petermann weiter:

"Nach dem Patientenverfügungsgesetz muss der Sterbewille eines Menschen respektiert werden. Deshalb ist es zu begrüßen, dass das Kappen eines Schlauches nach dem Urteil des BGH nun nicht mehr als Tötung auf Verlangen gewertet wird. Die Patientenverfügung erhält dadurch einen höheren Stellenwert.

War es lange Zeit ein Tabu, über das Sterben zu sprechen, so hat sich in den letzten Jahren ein Wandel vollzogen: Das Sterben wird mehr und mehr als Teil des Lebens akzeptiert. Dazu gehört auch das Recht zur Selbstbestimmung des Menschen bis hin zu seinem Tod."