Wie im Gesetzentwurf der Bundesregierung zutreffend festgestellt wird, gibt der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 26. Juli 2016 Anlass zur Änderung des Betreuungsrechts. Die Koppelung einer ärztlichen Zwangsmaßnahme an eine freiheitsentziehende Unterbringung führt zu der Situation, dass es Fallkonstellationen gibt, in denen außerhalb einer geschlossenen Unterbringung keine Möglichkeit besteht, einen Menschen gegen seinen Willen ärztlich zu behandeln, selbst wenn schwerste…