Der Bundestag debattierte erneut über die Änderung des Therapieunterbringungsgesetz. DIE LINKE lehnt dieses Gesetz weiterhin ab, so wie sie Sicherungsverwahrung generell ablehnt.

DIE LINKE brachte einen Antrag in den Bundestag ein, der Vorschläge für die grundlegende Reformierung und Modernisierung des Systems der Verwertungsgesellschaften unterbreitet. Der Bundestag debattierte diesen Antrag und Halina begründete, warum es sinnvoll ist, diesem Antrag zuzustimmen.
Union, FDP, SPD und Grüne haben einen gemeinsamen Entwurf für ein neues Wahlrecht vorgelegt. Dieser würde das Problem des negativen Stimmengewichts - also dass Parteien, die mehr Stimmen erhalten, weniger Sitze zugesprochen bekommen und umgekehrt - lösen, aber mit hoher Wahrscheinlichkeit zu einer Vergrößerung des Bundestages führen. DIE LINKE hat deshalb einen Vorschlag eingebracht, der in den meisten Fällen zu keiner Vergrößerung des Bundestages führt. Halina erklärte dies heute im Bundestag.
Der Bundesrat hat in der vergangenen Woche das Gesetz zur Regelung des Abstandsgebotes im Recht der Sicherungsverwahrung beschlossen. DIE LINKE lehnt dieses Gesetz ab, hat aber erfreut zur Kenntnis genommen, dass CDU und SPD sich mit ihrer Forderung nach Einführung der nachträglichen Therapieunterbringung nicht durchsetzen konnte.
Bei der Sicherungsverwahrung geht es um einen präventiven Freiheitsentzug aufgrund einer Gefährlichkeitsprognose für Straftäterinnen und Straftäter, die für ihre Tat bereits eine Freiheitsstrafe ver- und damit auch für die Tat gebüßt haben.
Stopp aller Abschiebungen, Aufhebung der Residenzpflicht, Schließung aller Isolationslager, Aufhebung der Sondergesetze und gleiche Rechte für alle hier lebenden Menschen! Kein Mensch ist illegal.nSeit mehr als sieben Monaten protestieren Flüchtlinge. Sie boykottieren die sogenannten Sammelunterkünfte und verletzen bewusst die Residenzpflicht.
Die SPD hat einen Antrag vorgelegt, in dem sie die Bundesregierung dazu auffordert, die in § 8 des Telemediengesetzes geregelte Haftungsfreistellung für Zugangsanbieter auch auf WLAN-Betreiber auszuweiten. Damit wiederholt sie im Großen und Ganzen das, was der Bundesrat am 12.09.2012 bereits der Bundesregierung aufgegeben hat. Wir halten nichts davon bereits erteilte Prüfaufträge zu wiederholen. Wir sind wieder einmal einen Schritt weiter und bringen einen Gesetzentwurf ein, der die bekannten Probleme nicht prüft, sondern löst.
Im Kern geht es darum rassistische, fremdenfeindliche und sonstige menschenverachtende Beweggründe und Ziele der Täter strafschärfend im Rahmen der Strafzumessung zu berücksichtigen. Obwohl wir das Ansinnen teilen, kann DIE LINKE den Gesetzentwürfen in dieser Form nicht zustimmen.
Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zur Änderung des Mietrechtsgesetzes vorgelegt. Unter dem Vorwand der Förderung von energetischer Gebäudesanierung werden damit Mieterrechte abgebaut. Unter anderem werden neue Möglichkeiten der Wohnungskündigung gegen die Mieter eingeführt. DIE LINKE stellt sich auf die Seite von Mieterinnen und Mietern und lehnt den Gesetzentwurf entschieden ab.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren!
Wir reden über den Bericht des Rechtsausschusses zum Gesetzentwurf der Fraktion der SPD, mit welchem die straf- und zivilrechtlichen Verjährungsvorschriften bei sexuellem Missbrauch von Kindern und minderjährigen Schutzbefohlenen verlängert werden sollen. Dieser Gesetzentwurf war ebenso wie die Gesetzentwürfe von Bündnis 90/Die Grünen und der Bundesregierung
Gegenstand einer Anhörung im Rechtsausschuss. Eine abschließende Beratung hat noch nicht stattgefunden; deshalb jetzt der Bericht.