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Das System von GEMA und Co. endlich grundlegend reformieren!

Rede von Halina Wawzyniak,

Frau Präsidentin, Liebe Kolleginnnen und Kollegen,
vor genau einer Woche ereilte uns eine gute Nachricht. Die GEMA verkündete, die geplante Tariferhöhung aufzuschieben. Das zeigt: Die zahlreichen Proteste haben gewirkt. Nun ist es am Marken- und Patentamt eine Lösung zu finden, mit der alle Seiten zufrieden sind. Ich hoffe, dass dies gelingt. Denn eine angemessene Vergütung von Urheberinnen und Urhebern ist genauso wichtig wie ein Entlohnungsmodell, das der realen, nicht einer angenommenen Nutzung entspricht. Ich wünsche der Schiedsstelle viel Erfolg bei diesem Vorhaben!
Doch heute soll es nicht nur um die GEMA gehen. Auch nicht um den Konflikt um die neuen GEMA-Tarife. Denn dieser ist allenfalls ein Symptom für die Probleme, an denen die Verwertungsgesellschaften generell kranken. Es geht um Mitbestimmung. Es geht um Transparenz. Es geht um faire Verteilung von Geldern. All dies ist im bisherigen System der Verwertungsgesellschaften nicht ausreichend gewährleistet. Ich gehe sogar soweit zu sagen: All dies ist im Rahmen des bisherigen Systems gar nicht möglich.
Dass in der GEMA nur die finanziell erfolgreichen Musikproduzentinnen und –produzenten über die Verteilung der Gelder bestimmen, dürfte sich inzwischen herumgesprochen haben. Genauso wie die Tatsache, dass deshalb genau diese Musikproduzentinnen und –produzenten einen Großteil der verteilten Gelder erhalten. Weniger bekannt dürfte sein, dass ähnliche Methoden auch in anderen Verwertungsgesellschaften gang und gäbe sind. Zum Beispiel in der Verwertungsgesellschaft der Film- und Fernsehproduzenten (VFF). So stellte Prof. Dr. Thomas Hoeren in einer Stellungnahme für die Enquete-Kommission „Kultur in Deutschland“ fest, dass faktisch mehr als 90 Prozent der Mitglieder der VFF von der Mitwirkung ausgeschlossen sind. Bestimmen dürfen nur die Fernsehsender und großen Produktionsfirmen. Wie sich das auf die Erlösverteilung auswirkt, brauche ich Ihnen sicher nicht zu sagen. Es sind zumindest nicht die kleinen Produktionsfirmen, die davon profitieren.
Dies zeigt, dass das bisherige System der Verwertungsgesellschaften seine eigentliche Aufgabe nicht erfüllt. Anstatt die tatsächlichen Urheberinnen und Urheber angemessen zu entlohnen, sorgt es dafür, dass diejenigen, die eh schon das große Geld verdienen, nur noch weiter abkassieren. Urheberinnen und Urheber, die kaum in der Lage sind, mit ihren eigenen Werken ihren Lebensunterhalt zu finanzieren, gehen leer aus. Damit sich das auch ja nicht ändert, sorgen die meisten Verwertungsgesellschaften dafür, dass nur jene, die mit ihren Werken viel Geld verdienen, auch darüber bestimmen dürfen, was mit dem Geld passiert, das die Verwertungsgesellschaft verteilen soll. Das alles erinnert an das Drei-Klassen-Wahlrecht in Preußen. Wer das Geld hat, darf wählen. Wer kein Geld hat, halt nicht. Ich lehne mich mal sehr weit aus dem Fenster und behaupte, dass niemand hier auf die Idee käme, ein solches Wahlrecht in Deutschland wieder einzuführen. Und ich frage mich, warum wir so etwas dann bei Verwertungsgesellschaften akzeptieren sollten?
DIE LINKE akzeptiert das nicht und findet, es ist an der Zeit, das System der Verwertungsgesellschaften grundlegend zu reformieren. Wir haben deshalb einen Antrag eingebracht, der konkrete Vorschläge für eine solche Reform unterbreitet.
Wir fordern, dass eine Regulierungsbehörde gebildet wird, die Tarife vor deren Inkrafttreten überprüft und billigt, und darüber hinaus kontrolliert, dass Ausschüttungen den tatsächlichen Rechteinhaberinnen und Rechteinhabern zugewiesen werden. Damit würde die Monopolstellung des Systems Verwertungsgesellschaften aufgebrochen, die seltsame Blüten treibt.

Wir fordern, dass Verwertungsgesellschaften erst dann als solche anerkannt werden, wenn sie demokratische Strukturen vorweisen können und sicherstellen, dass alle Mitglieder gleichermaßen mitbestimmen dürfen. Dass dies funktioniert und nicht, wie gerne behauptet, bei großen Verwertungsgesellschaften zu Handlungsunfähigkeit führt, zeigt die VG Bild-Kunst, die jedem ihrer knapp 51.000 Mitglieder gleiches Stimmrecht einräumt.
Wir fordern, dass Minderheitenrechte gewahrt werden. Sobald mindestens zehn Prozent der Mitglieder dies fordern, soll die Regulierungsbehörde kontrollieren, ob die Verwertungsgesellschaft ihrem gesetzlichen Auftrag angemessen nachkommt, sprich, die Gelder fair verteilt.
Wir fordern, dass die GEMA-Vermutung, wonach Veranstalter nachweisen müssen, dass die gespielte Musik, nicht GEMA-pflichtig ist, dann nicht gilt, wenn statistisch gesehen mehr als fünf Prozent der gespielten Werke nicht GEMA-pflichtig sind. Das ist besonders in Bereichen der elektronischen Musik und des improvisierten Jazz‘ der Fall. Eine generelle Aufhebung der GEMA-Vermutung halten wir für wenig praktikabel. In sehr vielen Fällen erleichtert diese nämlich die Abrechnung von Veranstaltungen.
DIE LINKE hat einen Vorschlag für transparente und faire Verwertungsgesellschaften vorgelegt. Sie müssen nur zustimmen.