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Änderungsantrag zu der zweiten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung -20/1680, 20/1974, 20/2074- zur Rentenanpassung 2022 und zur Verbesserung von Leistungen für den Erwerbsminderungsrentenbestand – hier: Nachholfaktor

Änderungsantrag - Drucksache Nr. 20/2084

Das Mindestsicherungsniveau der gesetzlichen Rentenversicherung wird in vier Schritten bis zum Jahr 2025 auf 53 Prozent angehoben, um ein lebensstandardsicherndes Einkommen im Alter zu gewährleisten. Die Begrenzung des Beitragssatzes auf 20 Prozent entfällt. Der Nachholfaktor bleibt ausgesetzt. Die gesetzliche Rente wird endlich wieder sicher!

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