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Änderungsantrag zu der zweiten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung -20/1680, 20/1974, 20/2074- zur Rentenanpassung 2022 und zur Verbesserung von Leistungen für den Erwerbsminderungsrentenbestand – hier: Erwerbsminderungsrente

Änderungsantrag - Drucksache Nr. 20/2085

Krankheit darf nicht arm machen! Die Zuschläge von 7,5 und 4,5 Prozent mehr Erwerbsminderungs-Rente wurden willkürlich gedeckelt und sind viel zu niedrig. Wenn die Zuschläge erst 2024 ausgezahlt werden können, dann muss wenigstens rückwirkend ein Ausgleich gewährt werden.

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