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Kleine Anfrage - Drucksache Nr. 20/8163

Im April 2022 konnte wissenschaftlich nachgewiesen werden, dass Konrad Adenauer während seiner ganzen Amtszeit als Bundeskanzler den BND verfassungswidrig im Inneren zur Inlandsspionage und Bekämpfung politischer Konkurrenten eingesetzt hat. Bis heute hat sich in den mit Bundesmitteln finanzierten Stiftungen "Stiftung Bundeskanzler-Adenauer-Haus" und "Konrad-Adenauer-Stiftung" trotz dieser Befunde nichts an den offiziellen Darstellungen des Altkanzlers als "überzeugtem Demokraten" geändert.

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Hierzu liegt eine Antwort der Bundesregierung als Drucksache Nr. 20/8351 vor. Antwort als PDF herunterladen