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Wirtschaftspolitik

Themenpapiere der Fraktion

DIE LINKE kämpft dafür, dass alle Menschen von ihrer Arbeit gut und sicher leben können. Arbeitsbedingungen müssen sich am Menschen und ihren Familien orientieren, nicht an den Profitinteressen der Unternehmer. Wenn Unternehmen in der Coronakrise riesige Wirtschaftshilfen bekommen und dann Beschäftigte entlassen oder Standorte schließen, sagen wir Nein!

DIE LINKE steht an der Seite der Beschäftigten und ihrer Gewerkschaften. Wir wollen Arbeitsplätze und Tarifverträge verteidigen und die Tarifbindung ausbauen, Entlassungen stoppen und die Arbeitswelt vom Kopf auf die Füße stellen: Gute Arbeit, die zum Leben passt, muss für alle die Regel sein statt die Ausnahme.

In diesem Sinne wollen wir folgende zentrale Forderungen umsetzen:

  • Löhne, die für ein gutes Leben reichen! Wir schaffen den Niedriglohnsektor ab und stärken Tarifverträge. Für Teilzeitjobs schaffen wir einen Rechtsanspruch auf eine Mindeststundenzahlvon 22 Stunden pro Woche.
  • Soziale Absicherung in allen Arbeitsverhältnissen! Wir drängen Befristungen zurück und sichern sämtliche Tätigkeiten über die Sozialversicherungen ab. Das schließt Beschäftigte über Plattformen, Soloselbstständige und Saisonbeschäftigte ein.
  • Arbeitszeiten, die zum Leben passen! Mehr Personal statt Dauerstress. Wir schaffen ein neues Normalarbeitsverhältnis um die 30 Stunden pro Woche, ein Mitbestimmungsrecht bei derPersonalbemessung und eine Anti-Stress-Verordnung.
  • Recht auf Weiterqualifizierung mit sozialer Absicherung! Wir schaffen einen Weiterbildungsanspruch für alle und sichern das Einkommen während Weiterbildungszeiten mit einem Weiterbildungsgeld.
  • Erweiterung der Mitbestimmung von Belegschaften und Öffentlichkeit in wirtschaftlichen Fragen: Unternehmen, die öffentliche Hilfen in Anspruch nehmen, dürfen nicht gleichzeitig Dividenden an ihre Anteilseigner:innen oder Boni an die Vorstände auszahlen.
  • Der gesetzliche Mindestlohn wird auf 13 Euro erhöht. Zuschläge für Sonntags-, Schicht- oder Mehrarbeit sowie Sonderzahlungen dürfen nicht mit dem Mindestlohn verrechnet werden. Sämtliche Ausnahmen vom Mindestlohn müssen gestrichen werden. Durch die Pflicht zur elektronischen Arbeitszeiterfassung und häufigere Kontrollen muss die Einhaltung des Mindestlohns durchgesetzt werden.
  • Tarifbindung muss wieder für alle Unternehmen und Branchen gelten. Dafür müssen Tarifverträge leichter für allgemeinverbindlich erklärt werden können. Das muss auf Antrageiner Tarifvertragspartei möglich sein. Es muss als „öffentliches Interesse“ gelten, Tarifverträgein ihrer Reichweite zu stärken und einen Unterbietungswettbewerb zulasten von Löhnen undArbeitsbedingungen zu verhindern. Auch regionale Tarifverträge und komplette Entgelttabellensollen per Rechtsverordnung gemäß Arbeitnehmerentsendegesetz bundesweit gelten können.
  • Lohndumping durch Werkverträge und Leiharbeit beenden. Wir wollen Leiharbeit verbieten. Bis zum Verbot der Leiharbeit müssen Leiharbeiter:innen ab dem ersten Tag die gleichen Löhne wie Festangestellte plus eine Flexibilitätszulage von zehn Prozent erhalten. Die Vergabe von Werkverträgen und der Einsatz von Leiharbeit müssen an die Zustimmung des Betriebsrats und die Einhaltung der im Kernbetrieb gültigen Tarifvertrage gebunden werden. Um den Missbrauch von Werkverträgen zu unterbinden, muss die Beweislast künftig beim Arbeitgeber liegen. Das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz muss an den Arbeitsplatz statt an die Person der Beschäftigten gebunden werden. Die Vermittlung Erwerbsloser in Leiharbeit durch die Arbeitsagenturen und Jobcenter muss beendet werden.
  • Wir wollen einen Rechtsanspruch auf eine Mindeststundenzahl im Arbeitsvertrag von 22 Stunden pro Woche und das Recht auf Aufstockung vor Ausschreibung einer neuen Stelle für alle Beschäftigten einführen.
  • Um gleiche Entgelte für Frauen und Männer durchzusetzen, muss der Auskunftsanspruch im Entgelttransparenzgesetz durch ein Verbandsklagerecht ergänzt werden. Gewerkschaften müssen für ihre Mitglieder gleiche Entgelte einklagen können.
  • Bei Betriebsübergangen in nicht tarifgebundene Unternehmen und bei Auslagerungen müssen die bisherigen Tarifverträge in ihrer jeweils gültigen Fassung unbefristet geschützt bleiben und auch für neu Eingestellte gelten.
  • Ein Bundestariftreuegesetz muss die Einhaltung von Tarifverträgen zur zwingenden Voraussetzung für öffentliche Auftrage machen und auch von den beauftragten Firmen eingesetzte Subunternehmen einschließen.
  • Wir wollen verbindliche Obergrenzen für Manager- und Vorstandsgehälter: Sie dürfen nicht mehr als das Zwanzigfache des niedrigsten Gehalts im Unternehmen betragen. Managergehälter können steigen, wenn die untersten Lohngruppen angehoben werden. Jahresgehälter über einer halben Million Euro dürfen nicht mehr steuerlich abzugsfähig sein.

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