"Was die Bundesregierung als sogenanntes Präventionsgesetz vorlegt, ist nicht das Papier wert, auf dem es gedruckt wurde. Dieser Gesetzentwurf gibt sich mit leeren Floskeln zufrieden und ist damit eher ein Anti-Präventionsgesetz", sagt Martina Bunge zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Prävention.

"Die Forderung nach einer Abkehr von einem einheitlichen Beitragssatz verdeutlicht erneut das Politikversagen von SPD und Schwarz-Gelb in der Gesundheitspolitik", sagt Martina Bunge, gesundheitspolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, zur Forderung von CSU und SPD nach kassenindividuellen Beitragssätzen.
"Wer glaubt, bei diesem Gesetzentwurf ginge es um die Privatversicherten, der irrt gewaltig. Es geht um die Privatversicherungen. Und um mal wieder der Privaten Krankenversicherung zu helfen, schafft Schwarz-Gelb die Pflicht zu einer angemessenen Krankenversicherung faktisch ab. Wer weiß, vielleicht stammt der Entwurf von der PKV selbst - Schwarz-Gelb bedient sich gerne derer Formulierungen, wie jüngst bei einem Papier zur Bürgerversicherung", sagt Martina Bunge zum sogenannten Notlagentarif in der PKV.
"Jens Spahn ist mit seiner Forderung völlig realitätsfern. Damit geht er seiner Vorliebe für populistische Schnellschüsse nach, mit der er wohl in die Medien, nicht aber zu vernünftigen Lösungen kommt", sagt Martina Bunge zur Forderung des gesundheitspolitischen Sprechers der CDU/CSU-Fraktion nach Beteiligung der Eltern an den Behandlungskosten bei komatrinkenden Kindern.
"Statt den Haushalt über eine angemessene Beteiligung der Reichen zu sanieren, will der Finanzminister die gesetzlich Krankenversicherten das Haushaltsloch stopfen lassen. Da spricht der Sheriff von Nottingham: Nehmt es den Armen und gebt es den Reichen", sagt Martina Bunge zu den Plänen des Ministers, weitere Milliarden aus dem Gesundheitsfonds zu nehmen.
"Gerade im Gesundheitswesen, wo es um Gesundheit und Leben von Patienten geht, müssen sich alle Akteure vorbildlich verhalten. Daher muss die Politik klar regeln, wie sich Ärzte und andere Beteiligte verhalten müssen und Fehlverhalten unter Strafe stellen", sagt Martina Bunge zu dem Bekanntwerden von 53.000 Fällen von Fehlverhalten im Gesundheitswesen.
"Das Urteil des Verfassungsgerichts zur Kostenübernahme nicht verschreibungspflichtiger Medikamente ist ein Auftrag an die Politik, Patientinnen und Patienten endlich wieder die vom Arzt verschriebenen Medikamente kostenfrei im Rahmen ihrer Krankenversicherung zur Verfügung zu stellen. Alles andere kommt einem Misstrauensvotum gegenüber den Ärzten und einer Bestrafung der Kranken gleich. Vom Arzt verschriebene Medikamente sollen die Patienten heilen und nicht schröpfen", erklärt Martina Bunge zum Urteil des Verfassungsgerichts zu Kostenübernahme von nicht verschreibungspflichtigen Arzneimitteln.
„Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) von Ärzten, Krankenkassen und Kliniken hat einfach nur das umgesetzt, was Schwarz-Gelb vorgegeben hat. Somit zeigt die neue Bedarfsrichtlinie nicht die Schwäche der Selbstverwaltung, sondern das Versagen von Schwarz-Gelb“, sagt Martina Bunge zum heutigen Beschluss der Bedarfsplanungsrichtlinie im G-BA. Die gesundheitspolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE weiter:
"Es ist wenig hilfreich, die Auswüchse des Lobbyismus zu verharmlosen. Das Problem ist doch, dass mächtige Interessensgruppen und Unternehmen in der Politik übermäßig viel Gehör finden und damit die Gesetzgebung bestimmen, obwohl dies oft gegen die Interessen der Mehrheit der Bevölkerung geht", sagt Martina Bunge zur Lobbyismusdebatte.
"Das Abfangen von E-Mails und geheimen Dokumenten aus Ministerien ist kriminell und muss von allen Beteiligten aufgeklärt werden. Das entscheidende Problem beim Lobbyismus ist aber nicht der kriminelle Datenklau. Denn es ist weniger skandalös, dass Lobbyisten erfahren, was geplant ist, als dass sie bestimmen, was getan wird. Aber gerade bei dieser Regierung und in diesem Ministerium schreiben die Lobbyisten teilweise die Gesetzentwürfe selbst", sagt Martina Bunge zur Spionage im Bundesgesundheitsministerium durch Lobbyvertreter.