"Der Gesundheitsminister muss die Pharmakonzerne stärker an die Kandare nehmen. Vor allem die Preise für neue Medikamente sind sonst nicht in den Griff zu bekommen", warnt Kathrin Vogler anlässlich des heutigen Treffens von Bundesgesundheitsminister Philipp Rösler (FDP) mit dem Verband Forschender Arzneimittelhersteller.

"Wenn der Gesundheitsminister seinen Worten auch Taten folgen lässt, dann hat er in dieser Frage die Unterstützung der LINKEN", erklärt Kathrin Vogler zur Ankündigung von Bundesgesundheitsminister Philipp Rösler (FDP) die Ausgaben für Arzneimittel kürzen zu wollen. Zu befürchten sei allerdings, dass Rösler am Ende vor den größeren Spenden kapituliere.
In ihrer Klausurberatung hat sich die Fraktion DIE LINKE auf Schwerpunkte ihrer politischen Arbeit bis zur Sommerpause verständigt. Die Abgeordneten waren sich darin einig, dass angesichts der von der CDU/CSU-FDP-Koalition für die Zeit nach der NRW-Wahl angekündigten sozialen Einschnitte eine starke Linke in Bund und Ländern nötiger denn je ist.
„Diese Bundesregierung hat ein echtes Händchen für Symbolik“, so Kathrin Vogler, Mitglied der Fraktion DIE LINKE, zur Entscheidung der Bundesregierung, die Verlängerung der Bundeswehrmandate in Afghanistan am Horn von Afrika und vor der libanesischen Küste ausgerechnet am 26. November in den Bundestag einzubringen, während am selben Tag Minister Niebel im Rahmen einer Festveranstaltung zum zehnjährigen Bestehen des Zivilen Friedensdienstes Fachkräfte dieses Dienstes feierlich in ihren Friedenseinsatz verabschiedet. Vogler weiter:
"Die geplante Verkürzung des Wehr- und Zivildienstes auf sechs Monate bietet vielen Einrichtungen der Wohlfahrts- und Gesundheitspflege die Chance, aus dem Zwangsdienst auszusteigen und die notwendigen Arbeiten in Pflege und Betreuung in tariflich entlohnte, sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse umzuwandeln. Die Bundesregierung ist nun allerdings in der Pflicht, die durch die Verkürzung freiwerdenden Mittel den Trägern zur Verfügung zu stellen", sagt Kathrin Vogler. Kathrin Senger-Schäfer ergänzt: "Die weithin anerkannte Arbeit der Zivildienstleistenden darf nicht als Begründung für die Beibehaltung der Wehrpflicht missbraucht werden."