Was die Europäische Union seit Jahren von Deutschland einfordert, die Bundesregierung nicht in der Lage war umzusetzen, das hat die Linksfraktion nun vorgelegt: zwei Gesetzentwürfe zur Einführung der institutionellen Unabhängigkeit der Justiz. Warum es erforderlich ist, die Justiz personell, materiell und institutionell unabhängig zu machen und sich selbst verwalten zu lassen, lesen Sie hier:

In der Sportförderung werden eingefahrene Wege weiter gegangen. Dies bestätigt wieder einmal der Haushalt des Innenministeriums. DIE LINKE fordert seit langem einen Denkwettbewerb zu den Strukturen der Sportförderung. Aus unserer Sicht gibt es eine gesamtgesellschaftliche Verantwortung für den gesamten Sport – also Spitzensport, Breiten- und Schulsport, aber auch für die Sportanlagen.
Die Debatte zum Justizhaushalt war auch eine kritische Bestandsaufnahme der rechtpolitischen Bilanz von Schwarz-Gelb unter Führung der FDP Justizministerin. Wirklich erfolgreiche Initiativen lassen sich an einer Hand abzählen. Anlass zur Kritik boten einmal mehr Gesetzentwürfe, die zu Lasten der kleinen Leute gingen. So auch in dieser Debatte. Dringender denn je ist endlich die Einführung einer selbstverwalteten Justiz als wirkliche Dritte Gewalt erforderlich.
Die Bundesrepublik Deutschland hat sich einer EU-Verordnung, die nur 14 der 27 EU-Mitgliedsstaaten verabredet haben, angeschlossen. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf werden die Festlegungen der Verordnung ins deutsche Recht aufgenommen. Danach muss das für Scheidungssachen zuständige Gericht im jeweiligen Mitgliedsland einheitliche Rechtsnormen anwenden, die inländisches, aber auch ausländisches Recht beinhalten können.
Urteile von Amtsgerichten in Zivilsachen sollen künftig mit Rechtsbehelfsbelehrungen versehen werden, wenn eine Partei nicht anwaltlich vertreten ist. Das heißt, das Gericht teilt dem Rechtssuchenden mit, welche Rechtsmittel ihm gegen die Entscheidung zur Verfügung stehen, welche Fristen und welche Formen eingehalten werden müssen.
Der Antidopingkampf ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Denn Doping ist kein alleiniges Phänomen des Spitzensports. Doping ist leider auch im Jugend- und Breitensport weit verbreitet.
Es geht also im Antidopingkampf nicht nur um Moral, sondern um die Gesundheit tausender Menschen. Prävention und Kontrollen kosten Geld, das die Bundesregierung bisher nicht bereit ist zu geben. Sie hat sich so ein echtes Glaubwürdigkeitsproblem geschaffen.
Der Sport erfüllt in unserer Gesellschaft unersetzbare Funktionen. Er trägt zum Wohlbefinden bei, steigert die Gesundheit und verbessert die Lebensqualität. Gerade bei Kindern und Jugendlichen hat sportliche Betätigung einen positiven Einfluss auf die Entwicklung von Persönlichkeit und Selbstwertgefühl. Wenn Sport zum Staatsziel erklärt wird, dann können sich die Regierenden im Bund nicht mehr so leicht aus der Verantwortung stehlen, insbesondere was den Breitensport betrifft.
Für freie Berufe wie Rechtsanwälte, Patentanwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer soll eine neue Gesellschaftsform, ähnlich der englischen Limited eingeführt werden. Dort haftet anstatt der einzelnen Partner die Gesellschaft als juristische Person. Aufgrund der hohen Versicherungsanforderungen und Versicherungssummen ist aber davon auszugehen, dass dieses neue Rechtsinstitut nur vereinzelt genutzt wird.
Eine Richtlinie der Europäischen Union soll im deutschen Recht die Regeln für den Zahlungsverzug bei Geschäften von Unternehmern untereinander und Unternehmern mit dem Staat verändern. Die Bundesregierung hat hier aber nur copy und paste mit der Richtlinie betrieben, so dass erheblicher Anpassungsbedarf bei der Gesetzesvorlage besteht, bis die Rechtsförmlichkeit und Systematik deutscher Gesetze erreicht wird.
Die Stärkung der Justiz und die Garantie der Rechtsschutzmöglichkeiten für die Bürgerinnen und Bürger muss im Zentrum der Arbeit des Justizministeriums stehen. Leider setzt die Bundesregierung hier andere Schwerpunkte. Eine Kürzung der Prozesskosten- und Beratungshilfe für Menschen mit geringem Einkommen ist da ebenso kontraproduktiv wie die Halbierung des Härtefallfonds für Opfer extremistischer Übergriffe.