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Selbstverwaltung der Justiz als Lösung

Rede von Jens Petermann,

206. Sitzung des Deutschen Bundestages, 20. November 2012
Haushaltsdebatte: Einzelplan 07 Bundesministerium der Justiz und Einzelplan 19 Bundesverfassungsgericht
Drucksachen 17/10807 17/10823 17/10824

Jens Petermann (DIE LINKE):
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Die Legislaturperiode geht nun in die letzte Runde.
                       (Dr. Günter Krings (CDU/CSU): Zwischenrunde!)
Dieses Ziel vor Augen sollte uns Motivation sein, vielleicht doch noch einen kleinen rechtspolitischen Endspurt hinzulegen. In den verbleibenden Wochen könnten wichtige Initiativen auf den parlamentarischen Weg gebracht werden. Auch im Bundesjustizministerium hat die Schlussrunde begonnen. Die Linke wird Sie, Frau Ministerin, wie gewohnt zuverlässig konstruktiv-kritisch begleiten und natürlich auch ein paar Vorschläge unterbreiten.
Nehmen wir zum Beispiel das Gesetz über den Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren! Vor gut zehn Jahren hatte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte die Gewährleistung eines schnellen Rechtsschutzes für Bürgerinnen und Bürger angemahnt. Auch die Bundesregierung wurde mehrfach hierzu aufgefordert. Das Ergebnis der gesetzgeberischen Bemühungen ist indes nicht mehr als ein schwachbrüstiger Kompromiss.
                    (Dr. Günter Krings (CDU/CSU): Na, na, na!)
Die Zahlung einer Entschädigung von 1 200 Euro pro Jahr Verzögerung kaschiert nur die Symptome, aber packt das Übel leider nicht an der Wurzel.
                    (Beifall bei der LINKEN sowie der Abg.Ingrid Hönlinger

                                        (BÜNDNIS 90/DIEGRÜNEN))
Überlange Gerichtsverfahren sind vermeidbar. Darauf habe ich bereits in der damaligen Debatte hingewiesen. Eine bessere finanzielle Ausstattung der Justiz ist eine grundlegende Voraussetzung, um die Verfahrensdauer zu verkürzen. Leider ist die Botschaft damals bei Ihnen nicht angekommen.
Die Auswirkungen dieser Gesetzgebung treiben seitdem einige Blüten. So hat beispielsweise das Land Niedersachsen in den Haushalt für das Jahr 2013 bereits 3,5 Millionen Euro für Entschädigungsleistungen wegen überlanger Gerichtsverfahren eingestellt. Das ist die falsche Richtung, Frau Ministerin. Motivieren Sie doch lieber die Länder dazu, die Justiz mit genügend Richterinnen und Richtern, Staatsanwältinnen und Staatsanwälten auszustatten! Das wäre der richtige Weg, um das Problem überlanger Verfahren in den Griff zu bekommen.
                     (Beifall bei der LINKEN sowie der Abg. Ingrid Hönlinger

                                         (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN))
Ihre Gesetzgebung hat leider einen anderen Weg vorgegeben. Sie zwingt nämlich dazu, Steuergelder für Entschädigungen zu verschwenden.
Auch unser sehr gut ausgestattetes Bundesverfassungsgericht klagt über hohe Verfahrenszahlen und eine dadurch bedingte zu lange Verfahrensdauer. Der deswegen bestehende Leidensdruck hat dazu geführt, dass der Präsident und sein Vize die Fraktionen des Bundestages aufsuchten, um einen Entlastungsvorschlag zu unterbreiten. Sie haben damit die Suche nach einer Lösung für die Flut von über 6 000 Verfassungsbeschwerden im Jahr eröffnet.
Entgegen einer naheliegenden Forderung nach mehr Personal für das Gericht und einem dritten Senat soll eine Mutwillensgebühr erhoben werden. Die Bürgerinnen und Bürger und Bürger sollen also zahlen, wenn sie das Gericht mit vermeintlichem Unfug beschäftigen. Ob dieser Vorstoß unterstützenswert ist, Frau Ministerin, muss man sich wirklich gut überlegen.
Mit dem Konstrukt einer Mutwillensgebühr würde der Zugang zum Gericht beschnitten. Der Rechtsweg zum Bundesverfassungsgericht muss allen Bürgerinnen und Bürgern, auch mit Blick auf den oft schmalen Geldbeutel, offen stehen.
                      (Beifall bei der LINKEN)
Den von manchen als Querulanten angesehenen Beschwerdeführern, die als Einzelpersonen mitunter weit über 100 Verfahren ausgelöst haben, muss anders begegnet werden. Lassen Sie uns das in Ruhe besprechen und nach einer Lösung für dieses Phänomen suchen, die den Rechtsstaat nicht schwächt, Kolleginnen und Kollegen!
                       (Beifall bei der LINKEN)
Ein Blick in den schwarz-gelben Koalitionsvertrag zeigt: Sie haben Ihre dort festgelegten Ziele tatsächlich fast vollständig umgesetzt. Allerdings gibt es keinen Grund, darauf besonders stolz zu sein;
                      (Dr. Günter Krings (CDU/CSU): Oh doch!)
denn wenn man seine rechtspolitische Messlatte bewusst niedrig ansetzt, ist es natürlich auch nicht sehr schwer, diese zu überspringen.
Manche Initiative, die zulasten der kleinen Leute geht, hätten Sie uns besser erspart, zum Beispiel die Reform des Prozesskosten- und Beratungshilferechtes.
                       (Beifall bei der LINKEN sowie des Abg. Ewald Schurer (SPD) und der

                                   Abg.     Ingrid Hönlinger (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN))
Sie unterstellen damit den Rechtsuchenden eine missbräuchliche Inanspruchnahme des Rechtsweges. Ein anderes Beispiel ist die Reform des Mietrechts, mit der Sie gegen sogenannte Mietnomaden vorgehen wollen. Mit dem vorgelegten Entwurf bekommen Sie die tatsächlichen Probleme nicht in den Griff. Herr Kollege Schurer, Ihren Ausführungen ist insoweit nichts hinzuzufügen. Sie haben das wirklich ausführlich dargelegt.
                        (Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten der SPD)
Mit dem fragwürdigen Argument, es fände sonst eine Flucht in fremdes Recht statt, rechtfertigen Sie zudem die zunehmende Europäisierung des materiellen Rechts. Dies offenbart letztlich nur die Kraft und den Einfluss von Wirtschaftslobbyisten, die nicht die kleinen und mittelständischen Unternehmen vertreten, sondern vorrangig die Interessen der Großkonzerne wahrnehmen.
In letzter Zeit häufen sich dahin gehende Initiativen und Gesetzentwürfe, zum Beispiel ein Einführung von englischsprachigen Kammern für Handelssachen oder die Einführung der Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Haftung.
                      (Dr. Günter Krings (CDU/CSU): Berufshaftung!)
In keiner der bisherigen Debatten konnten Sie mit schlüssigen Argumenten davon überzeugen, dass diese Initiativen gerechtfertigt sind.
                      (Beifall bei der LINKEN Ewald Schurer (SPD): Sehr richtig!)
Dafür ist etwas anderes schlüssig belegbar: Müsste die Bundesrepublik Deutschland heute einen Antrag auf Aufnahme in die Europäische Union stellen, würde Brüssel die Aufnahme verweigern. Eigentlich unvorstellbar! Grund dafür ist ein Justizsystem, das aus dem 19. Jahrhundert stammt.
Das wissen Sie, Frau Ministerin, sehr genau und haben darum eine Arbeitsgruppe gebildet, die sich mit dieser Thematik befasst. In der Regierungskoalition interessiert das allerdings niemanden wirklich. Frau Ministerin, wir haben uns allerdings zwischenzeitlich gekümmert und das naheliegende Ergebnis Ihrer Arbeitsgruppe bereits gefunden. Meine Fraktion bringt in Kürze zwei Gesetzentwürfe zur Herstellung der institutionellen Unabhängigkeit der Justiz ein.
                    (Beifall bei der LINKEN)
Der preußische Justizminister Leonhardt - dem einen oder anderen wird er vielleicht bekannt sein - sagte einst:
Solange ich über die Beförderungen bestimme, bin ich gern bereit, den Richtern ihre sogenannte Unabhängigkeit zu konzedieren.
Das Zitat stammt aus dem 19. Jahrhundert,
                     (Dr. Günter Krings (CDU/CSU): Eben!)
ist aber leider noch immer aktuell.
                      (Dr. Günter Krings (CDU/CSU): Unfassbar! Wissen Sie, was Sie da sagen?)
An der Stellung der Richterinnen und Richter sowie der Staatsanwältinnen und Staatsanwälte hat sich seither nämlich kaum etwas geändert.
                      (Dr. Günter Krings (CDU/CSU): Die Rede sollten

                                alle Richter wahrnehmen! Unfassbar!)
Was in einem Rechtsstaat nach dem Prinzip der Gewaltenteilung selbstverständlich sein sollte, nämlich eine unabhängige, selbstverwaltete dritte Gewalt, ist in Deutschland leider keine Realität. Damit bleibt die Gewaltenteilung ein Mythos.
                       (Dr. Günter Krings (CDU/CSU): Das, was Sie sagen,

                         ist eine Beleidigung für alle Richter in Deutschland!)
Unsere europäischen Nachbarn, außer Tschechien und Österreich, haben sich von diesem Mythos längst verabschiedet und ihre Justiz durch Stärkung der Unabhängigkeit der Rechtsprechung von staatlichen Einflüssen verselbstständigt sowie diesbezügliche Hinweise des Europarates umgesetzt. Das sind die Realitäten, Kollege Krings.
Der hierarchische Aufbau der Justiz und das Richteramtsrecht beruhen historisch auf dem Beamtenrecht. Das Beamtenrecht ist aber auf die Bedürfnisse der Staatsgewalt zugeschnitten und mit einer unabhängigen Justiz nicht vereinbar.
Wir haben die Vorschläge des Deutschen Richterbundes und der Neuen Richtervereinigung für die Stärkung der Unabhängigkeit der Justiz und die Herstellung der Gewaltenteilung aufgegriffen. Zur Umsetzung sind Änderungen des Grundgesetzes und einzelgesetzlicher Regelungen auf Bundes- und Landesebene erforderlich.
Das Grundgesetz hat die rechtsprechende Gewalt, also die gesamte Ordnung der Justiz, den Richterinnen und Richtern anvertraut. Tatsächlich aber werden die Gerichte als nachgeordnete Behörden der Ministerien betrachtet. Sie sind personell und sachlich von der Regierung abhängig und werden sozusagen wie eine Bauverwaltung gesteuert.
Der politische Einfluss der Ministerien ist bekanntermaßen vorhanden und unbestritten erheblich. Er findet statt bei der Auswahl der einzustellenden Bewerberinnen und Bewerber, bei der Steuerung der Karrieren von Richterinnen und Richtern besonders durch Entscheidungen über die Beurteilung, Beförderung und andere Personalmaßnahmen , bei den Berichtspflichten der Staatsanwaltschaften und entsprechenden Weisungsmöglichkeiten sowie bei der Entscheidung über die sächliche Ausstattung der Gerichte und Staatsanwaltschaften. Das wollen wir ändern. Die Justiz soll von der Ministerialbürokratie organisatorisch unabhängig werden.
                     (Beifall bei der LINKEN)
Die Gerichte und Staatsanwaltschaften sollen sich selbst verwalten, entscheiden eigenständig über benötigtes Personal, dessen Einstellung und über erforderliche Sachmittel. Richterwahlausschüsse sichern die demokratische Legitimation der Auswahl der Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte. Die interne Verwaltung der Gerichte und Staatsanwaltschaften soll das Präsidium übernehmen. Die bisherigen Aufgaben der Ministerien übernimmt ein demokratisch legitimierter Justizrat des Landes bzw. des Bundes.
                    (Wolfgang Wieland (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
                Dann können Sie die Ministerien ganz abschaffen! Die haben ja
                                            dann nichts mehr zu tun!)
Das hierarchisch geprägte, veraltete Laufbahnprinzip und Beförderungsämter auf Lebenszeit sollen abgeschafft werden. Eine moderne und unabhängige Justiz erfordert die grundgesetzlich verankerte Einheitlichkeit der Richterämter. Alle Richter- und Staatsanwaltsämter sollen die gleiche Besoldungsgruppe erhalten. Für die Übernahme von Sonder- und Leitungsfunktionen kann eine zeitlich begrenzte höhere Besoldung gezahlt werden.
                       (Dr. Günter Krings (CDU/CSU): Zeitlich begrenzt!
                                                  Sehr unabhängig!)
Mit diesen Gesetzentwürfen, die übrigens auch liberaler Politik gut zu Gesicht stehen würden, können wir unsere Justiz fit für die Anforderungen einer modernen Gesellschaft machen
                        (Dr. Günter Krings (CDU/CSU): Einer modernen
                                            sozialistischen Gesellschaft!)
und die auf den Gerichten und Staatsanwaltschaften liegende Staubschicht des 19. Jahrhunderts wegwischen.
                       (Wolfgang Wieland (BÜNDNIS 90/DIE
                          GRÜNEN): Des 18. Jahrhunderts!)
Nebenbei würde die Bundesrepublik die im europäischen Einigungsprozess postulierte Vorbildfunktion auch im Bereich der Justiz umsetzen und die Aufnahmekriterien der Europäischen Union erfüllen.
                          (Beifall bei der LINKEN)
Ich weiß, dass es der Koalition schwerfällt, über ihren Schatten zu springen
                          (Dr. Patrick Sensburg (CDU/CSU): Den Schatten
                                                     werfen Sie!)
und einer Initiative der Linken zuzustimmen; das ist ja nicht neu. Hier geht es aber nicht um eine Doktorarbeit, liebe Kolleginnen und Kollegen. Deswegen ist die Tastenkombination „copy and paste“ ausdrücklich erwünscht.
                          (Beifall bei der LINKEN - Dr. Günter Krings
                                      (CDU/CSU): Schon zu Ende?)
Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.
                          (Beifall bei der LINKEN - Dr. Günter Krings
                                        (CDU/CSU): Jetzt aber!)

Kurzintervention:

Jens Petermann (DIE LINKE):
Herr Kollege Funk, Sie haben mir unterstellt, ich hätte den Begriff „Käuflichkeit“ benutzt. Ich verwahre mich ausdrücklich dagegen. Den Begriff habe ich nicht benutzt, den würde ich auch nie benutzen. Sie können das in meiner Rede nachlesen.
Wenn Sie zugehört hätten, dann wüssten Sie genau, worum es geht. Es geht darum, dass ein Hinweis des Europarates umzusetzen ist, der eine justizielle Unabhängigkeit, eine Selbstverwaltung der Justiz in allen Mitgliedsländern fordert. Das bedeutet also im Kern, eine Selbstverwaltung der Justiz einzuführen. Um nichts anderes geht es. Das können Sie gerne noch einmal nachlesen.
Ich empfehle Ihnen auch, sich einmal mit Vertretern der Richterverbände zusammenzusetzen. Die werden Ihnen nichts anderes als das erzählen, was ich Ihnen eben erzählt habe.
Danke.
                         (Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten der SPD)