Ein insgesamt guter Gesetzentwurf, der allerdings - auch angesichts des klaren Zusammenhangs zwischen sozialen Ursachen und Kindesvernachlässigung bzw. Misshandlung - kein Allheilmittel ist und dessen Wirksamkeit maßgeblich von der angemessenen sachlichen und personellen Ausstattung der Jugendämter und Gerichte abhängt.

Das neue Unterhaltsrecht stellt zwar nun endlich den Betreuungsunterhalt für Elternteile von ehelichen und nichtehelichen Kindern bei der Rangfolge und bei den Voraussetzungen auf die gleiche Stufe. Trotzdem bleiben den Gerichten weite Spielräume, die Geschiedenen beim Betreuungsunterhalt zu bevorzugen. Der Betreuungsunterhalt wird aber letztlich wegen der Kinder gewährt und diese dürfen nach dem Grundgesetz nicht unterschiedlich behandelt werden.
Ziel der Reform soll der Ausbau des lückenhaften FGG zu einer zusammenhängenden Verfahrensordnung, eine rechtsstaatliche Ausgestaltung des Verfahrens, ein anwenderfreundlicher Gesetzesaufbau, eine anwenderfreundliche Gesetzessprache u.a. sein.
Mit dem Gesetz soll im Rahmen der Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements der unentgeltliche Rechtsrat grundsätzlich von jedermann erbracht werden können.
Mit der Debatte zum 7. Familienbericht wurden noch einmal die unterschiedlichsten Positionen der Parteien deutlich. Sie reichen wie gewohnt von traditionell-konservativ bis modern und zukunftsfähig. Die Linke hat erneut mit Nachdruck für einen Rechtsanspruch auf ganztägige und beitragsfreie Kinderbetreuung plädiert. Die Notwendigkeit dafür resultiert aus der gesamtgesellschaftlichen Entwicklung der letzten Jahre.
Mit dem neuen Zollfahndungsdienstgesetz werden entgegen den Vorgaben des Verfassungsgerichts lediglich die bisherigen verfassungswidrigen Regelungen durch andere ebenfalls verfassungswidrige Reglungen ersetzt. Zum Beispiel wird u.a. wiederum die Unverletzlichkeit des Kernbereichs privater Lebenshaltung nicht beachtet.
Es geht hierbei um die endgültige Feststellung, dass dieses Gesetz in seiner Gänze aufgrund der Bestimmung des Artikel 123 Abs.1 Grundgesetz nie Bestandteil der Rechtsordnung der Bundesrepublik Deutschland geworden ist, da es menschenverachtend und mit rechtsstaatlichen Grundsätzen unvereinbar war.
Auch ein Jahr nach dem Kabinettsbeschluss hat die Koalition offensichtlich kein Interesse an einer parlamentarischen Beratung zum Unterhaltsrecht, statt dessen wird weiter gekungelt.
Der Fünfte Altenbericht beschreibt die Potentiale des Alters in Wirtschaft und Gesellschaft und kritisiert dabei die Ist- Situation in verschiedenen Bereichen.
Die Empfehlungen der Alterberichtskommission zum Thema Arbeitsmarkt und Rente schlägt die Regierung in den Wind und verweist auf die Verantwortung der Tarifpartner und die Haushaltssituation.
Grundgedanke des Opferentschädigungsgesetzes ist die Verantwortung des Staates, seine Bürgerinnen und Bürger vor Gewalttaten und Schädigungen durch kriminelle Handlungen zu schützen und denjenigen Opfern zur Seite zu stehen, die nach dem bürgerlichen Recht keinen hinreichenden Schutz und Schadensersatz in Anspruch nehmen können. Dabei ist es die Verantwortung des Staates, für alle Menschen auf seinem Territorium mit gleichen Entschädigungsleistungen einzustehen.