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Unterhaltsrecht fördert Kinderarmut

Rede von Jörn Wunderlich,

Das neue Unterhaltsrecht stellt zwar nun endlich den Betreuungsunterhalt für Elternteile von ehelichen und nichtehelichen Kindern bei der Rangfolge und bei den Voraussetzungen auf die gleiche Stufe. Trotzdem bleiben den Gerichten weite Spielräume, die Geschiedenen beim Betreuungsunterhalt zu bevorzugen. Der Betreuungsunterhalt wird aber letztlich wegen der Kinder gewährt und diese dürfen nach dem Grundgesetz nicht unterschiedlich behandelt werden.

Verehrte Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir begrüßen das neue Unterhaltsrecht, jedenfalls vom Ansatz her.

(Fritz Rudolf Körper [SPD]: Wenigstens das!)

Dieser Gesetzentwurf ist vor der Sommerpause zurückgepfiffen worden. Nachdem aber das Bundesverfassungsgericht seine Entscheidung getroffen hat, sind einige der Forderungen, welche in unseren Anträgen schon immer enthalten waren, in diesen Gesetzentwurf eingeflossen.

(Beifall bei der LINKEN)

Wir - das muss man an dieser Stelle betonen - waren damals die Einzigen, die verfassungskonforme Anträge eingebracht hatten.
Gut am neuen Unterhaltsrecht ist, dass der Betreuungsunterhalt für Kinder unabhängig davon, ob sie in ehelichen oder nichtehelichen Haushalten leben, gleich lange gezahlt werden soll. Schlecht ist, dass der Betreuungsunterhalt - Betreuungsunterhalt! - geschiedenen Ehefrauen ohne Wenn und Aber drei Jahre gezahlt wird, bei nichtverheirateten Frauen jedoch zu prüfen ist, ob sie bedürftig sind und ob ihnen Erwerbstätigkeit zugemutet werden kann. So steht das im Gesetzestext. Was bedeutet das? Die ledige Mutter eines Kindes von zwei Jahren muss halbtags arbeiten gehen, da es ihr, sofern ein Kinderbetreuungsplatz vorhanden ist, zugemutet werden kann. Die geschiedene Nachbarin, deren Kind auch zwei Jahre alt ist, muss hingegen nicht arbeiten gehen, bekommt den vollen Unterhalt und bekäme vom Staat, wenn es nach der CSU ginge, auch noch Betreuungsgeld. Da kann ich nur sagen: Grüß Gott nach Bayern, Herr Singhammer! Ob das dem lieben Gott gefällt, bezweifle ich.

(Beifall bei der LINKEN - Johannes Singhammer [CDU/CSU]: Das gefällt ihm, da bin ich mir sicher! - Gegenruf der Abg. Mechthild Rawert [SPD]: Die Frauen wollen arbeiten!)

Gut ist im Vergleich zum ersten Entwurf die Übergangsregelung für den Mindestunterhalt, die gewährleistet, dass zumindest gegenwärtig nicht weniger gezahlt wird als vorher. Schlecht ist, dass es grundsätzlich zu wenig ist.

(Daniela Raab [CDU/CSU]: Das ist bei Ihnen immer so: Es ist Ihnen immer zu wenig, es reicht nie!)

Es ist doch nicht einzusehen, dass der Mindestunterhalt für ein Kind bis zur Einschulung 87 Prozent des Existenzminimums betragen soll. Ist ein Kind, bis es eingeschult wird, nur 87 Prozent Mensch? Überhaupt kann sich der Unterhalt nach meiner Auffassung und nach der Auffassung meiner Fraktion doch nicht am Existenzminimum orientieren! Er muss sich am menschenwürdigen Leben orientieren. Und wir reden hier vom Unterhalt für die eigenen Kinder!

(Beifall bei der LINKEN)

Mit was für einer Sichtweise, unter was für einer Prämisse wird denn hier herangegangen?

Kritisch sehen meine Fraktion und ich auch die steuerlichen Auswirkungen auf die geänderte Rangfolge; auch das ist schon angesprochen worden, und Herr Gehb hat es im Ausschuss ja bestätigt. Denn infolge des verminderten Realsplittings haben die Unterhaltsverpflichteten möglicherweise weniger netto - und damit weniger Geld zu verteilen. Es nützt nichts, wenn das Kind den vollen Unterhalt bekommt, aber für die Mutter nichts mehr übrig bleibt.

(Zuruf von der LINKEN: Genau!)

Denn auch Ihnen müsste klar sein, dass Kind und Mutter bzw. Kind und Vater eine gemeinsame Haushaltskasse haben. Das Brot wird für beide gekauft, es wird nicht aus dem einen Portemonnaie Brot fürs Kind und aus dem anderen Portemonnaie Brot für die Mutter gekauft.

(Beifall bei der LINKEN - Zuruf von der SPD: Und wer bezahlt das jetzt?)

Beim Unterhaltsvorschuss fordern wir, dass das Bezugsalter heraufgesetzt und die Bezugsdauer verlängert wird. Meine Kollegen Familienrichter und Familienanwälte kritisieren diese Grenze zu Recht seit langem. Dass das Kindergeld voll auf den Unterhaltsvorschuss angerechnet wird, ist schon skandalös. Aber dass die Summe nach dem Willen der Koalition jetzt auch noch reduziert werden soll, ist schlechterdings unglaublich.

In diesem Zusammenhang ist schade - auch das ist schon angesprochen worden -, dass man über die Voraussetzungen für den Bezug von Unterhaltsvorschuss nicht nachgedacht hat. Bislang bekommt ein Kind nur dann Unterhaltsvorschuss, wenn es bei einem Elternteil lebt. Da tun sich große Löcher auf. Aktueller Fall aus Thüringen: die Eltern geschieden, das Kind, neun Jahre alt, lebt bei der Mutter. Der Vater zahlt keinen Unterhalt, weil er nicht kann oder will. Das Jugendamt geht in Vorleistung. Die Mutter stirbt. Die Großmutter, die ALG II bekommt, nimmt das Kind bei sich auf. Was macht das Jugendamt? Es stellt die Zahlungen ein, weil das Kind nicht bei einem Elternteil lebt. Ich denke, man muss an den Voraussetzungen arbeiten, damit den betroffenen Kindern zu ihrem Recht verholfen wird.

(Beifall bei der LINKEN)

Sehr geehrte Damen und Herren von der Koalition, zu geringer Mindestunterhalt für Kinder, Ungleichbehandlung von ledigen und geschiedenen Müttern - eben nicht, wie es das Bundesverfassungsgericht fordert -, wahrscheinliche Unterhaltseinbußen bei den Familien - mit ruhigem Gewissen können meine Fraktion und ich diesem Gesetz nicht zustimmen. Es hieß doch, das Gesetz sollte dem Kindeswohl dienen, Frau Ministerin. So wie ich das sehe, wird dieses Ziel mit dem vorliegenden Gesetzentwurf verfehlt. Wenn dies so Gesetz wird, bedeutet das: Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit verringert sich das Familieneinkommen der betroffenen Familien. Wird kein Unterhalt gezahlt, wird beim Unterhaltsvorschuss das Kindergeld voll angerechnet. Für den schlimmen Fall, dass der betreuende Elternteil stirbt, stellt das Jugendamt auch noch die Vorschusszahlungen ein. Und die ledigen Mütter sind schlechter gestellt. Das alles soll zum Wohl der Kinder sein? Das, Frau Ministerin Zypries, müssen Sie den betroffenen Kindern und Eltern hierzulande erklären. Wir jedenfalls werden uns an diesen Ungerechtigkeiten nicht beteiligen.

Danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der LINKEN - Widerspruch bei der SPD)