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Verantwortung des Staates für umfassenden Opferschutz

Rede von Jörn Wunderlich,

Grundgedanke des Opferentschädigungsgesetzes ist die Verantwortung des Staates, seine Bürgerinnen und Bürger vor Gewalttaten und Schädigungen durch kriminelle Handlungen zu schützen und denjenigen Opfern zur Seite zu stehen, die nach dem bürgerlichen Recht keinen hinreichenden Schutz und Schadensersatz in Anspruch nehmen können. Dabei ist es die Verantwortung des Staates, für alle Menschen auf seinem Territorium mit gleichen Entschädigungsleistungen einzustehen.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Grundgedanke des Opferentschädigungsgesetzes ist die Verantwortung des Staates, seine Bürgerinnen und Bürger vor Gewalttaten und Schädigungen durch kriminelle Handlungen zu schützen und denjenigen Opfern zur Seite zu stehen, die nach dem bürgerlichen Recht keinen hinreichenden Schutz und Schadensersatz in Anspruch nehmen können.

An dem vorliegenden Gesetzentwurf begrüßen wir - ich denke, das geht hier durch alle Reihen - den Versuch zum Paradigmenwechsel weg von der Perspektive des Staates hin zur Opferperspektive. Besonders deutlich zeigt sich dieser Fakt an den vorgeschlagenen Regelungen zur Entschädigung von Straftaten im Ausland - diese Sichtweise entspricht auch der Intention meiner Fraktion - sowie der vorgeschlagenen Anpassung des Opferentschädigungsgesetzes an das Lebenspartnerschaftsgesetz. Es ist schon erwähnt worden, dass das letztlich nur vergessen worden ist. Zu unterstützen ist auch die Forderung, dass weiterhin diejenigen von Entschädigungen ausgeschlossen werden sollen, die durch eigenes Verhalten, insbesondere durch die Wahl eines gefährlichen Reiseziels, fahrlässig handeln.

Trotzdem komme ich an einigen kritischen Bemerkungen zu der vorliegenden parlamentarischen Initiative nicht vorbei. Sie, meine Damen und Herren von den Grünen, schlagen in Ihrem Entwurf vor, den Kreis der Anspruchsberechtigten gemäß Opferentschädigungsgesetz auch auf die Menschen auszudehnen, die sich nur vorübergehend in der Bundesrepublik aufhalten und mit einem dauerhaft hier lebenden Menschen bis zum dritten Grad verwandt sind.

Wenn man sich schon richtigerweise dazu entschließt, § 1 Abs. 6 des Opferentschädigungsgesetzes auszuweiten, dann hätte dies nicht so halbherzig geschehen dürfen. Wie Herr Lehrieder schon gesagt hat: Es ist die Verantwortung des Staates, für die Menschen auf seinem Territorium einzustehen. Sind denn Menschen, die sich hier aufhalten und die nicht dritten Grades mit hier Lebenden verwandt sind, schlechtere Menschen? Ihr Vorhaben, aus rein finanziellen Erwägungen nicht alle Opfer von Gewalttaten auf dem Territorium der Bundesrepublik gleichzustellen und in gleicher Weise zu entschädigen, nenne ich Rechtsansprüche nach Kassenlage gestalten. Ich denke, das darf nicht sein.

(Jerzy Montag [BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN]: Das Problem der Linken ist, dass sie auf die Kasse nie achten!)

Wir fordern gleiche Entschädigungsleistungen für alle Menschen, die auf dem Territorium der Bundesrepublik Opfer von Gewalttaten werden, unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit, von ihrem Aufenthaltsstatus oder ihren verwandtschaftlichen Beziehungen.

Eine weitere kritische Anmerkung. Wenn wir uns mit der Ergänzung bzw. Erweiterung des Opferentschädigungsgesetzes befassen, dann hätte ich eigentlich erwartet - aber wir befinden uns erst in der ersten Lesung; es folgen noch die Berichterstattergespräche -, dass wir uns weiteren notwendigen Änderungen zuwenden. Denn nach wie vor ist es so, dass Opfer von Gewaltverbrechen, deren Wohnsitz in Ostdeutschland liegt, nur eine Grundrente in Höhe von 87 Prozent der Grundrente eines Westdeutschen beziehen. Hier sehe ich noch genügend Raum, um den vorliegenden Gesetzentwurf in den Ausschussberatungen inhaltlich anzureichern, sofern der politische Wille für die wirklich großen Schritte vorhanden ist.

Aber immerhin: Der Anfang ist gemacht. Es ist schon signalisiert worden, dass man konstruktive Berichterstattergespräche führen will, in denen man ausloten kann, inwieweit diese Forderungen umsetzbar sind. Um mit den Worten von Aristoteles zu sprechen: „Der Anfang ist die Hälfte vom Ganzen.“ In diesem Sinne hoffe ich, dass wir tatsächlich konstruktive Berichterstattergespräche führen und dass auch die zweite Hälfte dieses Ganzen in das Gesetzgebungsverfahren einfließen kann.

Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der LINKEN)