Mit der kontingentierten kurzzeitigen Beschäftigung wird für Arbeitskräfte aus Drittstaaten unabhängig von einer Qualifikation ein Arbeitsmarktzugang eingeführt, der eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung von acht Monaten in einem Zeitraum von 12 Monaten bei tarifgebundenen Arbeitgebern und in Branchen, in denen ein allgemeinverbindlicher Tarifvertrag gilt, zulässt. Wie die genauen Abläufe und Schutzmechanismen aussehen und zu erwartende Probleme verhindert werden sollen, ist zu fragen
Die geplante kontingentierte kurzzeitige Beschäftigung
Parlamentarische Initiativen
von
Susanne Ferschl,
Ates Gürpinar,
Gökay Akbulut,
Heidi Reichinnek,
Jessica Tatti,
Kathrin Vogler,
Matthias W. Birkwald,
Pascal Meiser,
Petra Sitte,
Sören Pellmann,
Kleine Anfrage -
Drucksache Nr. 20/7767
Hierzu liegt eine Antwort der Bundesregierung als Drucksache Nr. 20/8030 vor.