In 21 von 28 EU-Mitgliedsstaaten existiert ein Unternehmensstrafrecht. Deutschland nimmt eine Sonderrolle ein, weil keine Gesetze zur strafrechtlichen Sanktionierung von Unternehmen existieren. Lediglich über das OWiG können Unternehmen zur Verantwortung gezogen werden. Dies ist im Hinblick auf den "Diesel-Skandal" und die Skandale in der Finanzwirtschaft (CumEx etc.) äußerst unbefriedigend. Denn die meisten Unternehmen zahlen die OWi- Geldbußen aus der "Portokasse".
Deutschland braucht ein Unternehmensstrafrecht
Parlamentarische Initiativen
von
Niema Movassat,
Fabio De Masi,
André Hahn,
Gökay Akbulut,
Michel Brandt,
Jörg Cezanne,
Klaus Ernst,
Susanne Ferschl,
Ulla Jelpke,
Thomas Lutze,
Amira Mohamed Ali,
Pascal Meiser,
Petra Pau,
Martina Renner,
Kersten Steinke,
Friedrich Straetmanns,
Alexander Ulrich,
Antrag -
Drucksache Nr. 19/7983