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Netzpolitik ist Gesellschaftspolitik

Positionspapier,

Netzpolitische Eckpunkte der Fraktion

Netzpolitische Eckpunkte der Fraktion

Netzpolitische Eckpunkte der Fraktion

Die Digitalisierung der Gesellschaft verändert unsere Arbeits- und Lebensbedingungen nachhaltig. Sie hat die Handlungen unseres Alltags schon so durchdrungen, dass wir sie kaum noch als besonders wahrnehmen. Einkaufen im Internet, Online-Banking, die Nutzung von Routenplanern und Landkarten, Kommunikation per E-Mail oder in sozialen Netzwerken, die Nutzung von Jobbörsen im Netz, elektronische Steuererklärung, Kontakt mit Verwaltungen, jederzeit verfügbare Informationen abrufen können, für alle immer erreichbar zu sein,  und damit das Verschmelzen von Arbeits- und Freizeit sind nur einige Beispiele für diese Veränderungen. Diesen muss auch die Politik Rechnung tragen. Das Leitmotiv unserer LINKEN Netzpolitik lautet: Netz für Alle! Wir setzen uns für ein offenes und freies Internet ein, für gleiche Zugangs- und Teilhabebedingungen für alle Menschen – für Gleichheit und Freiheit im Netz.

Der (N)Onliner Atlas 2011 der Initiative D21 belegt: Die vorhandene digitale Spaltung beruht im wesentlichen auch auf einer sozialen Spaltung der Gesellschaft. Zwar sind insgesamt immer mehr Menschen online, Offlinesein beschränkt sich dabei immer deutlicher auf Menschen in prekären Lebenslagen: Bei Haushaltseinkommen unter 1.000 EUR gibt es 53% Onliner, Haushaltseinkommen zwischen 1.000 und 2.000 EUR sind zu 65,7% online, Haushaltseinkommen zwischen 2.000 und 3.000 EUR zu 83,1% und Haushaltseinkommen über 3.000 EUR zu 92,3%. Der Onliner-Anteil erhöht sich zudem, je höher der Bildungsabschluss ist, auch wenn der diesbezügliche Abstand kleiner wird. Das Internet ist nicht nur ein weiterer Empfangskanal wie Radio oder Fernsehen, sondern ermöglicht die aktive Beteiligung an Debatten und politischen Prozessen. DIE LINKE muss sich im Sinne einer tatsächlichen Zugangsgerechtigkeit dafür einsetzen, dass für alle Menschen die gleichen Möglichkeiten zur Teilhabe am und mit dem Internet existieren.

Die von der LINKEN stets abgelehnten Hartz IV-Gesetze tragen ebenfalls zur digitalen Spaltung bei. In den Hartz-IV-Regelsätzen sind zwar Kosten für den Telefon- und Internetanschluss enthalten, die mittlerweile den Zugang zum Internet im Rahmen von Flatrates sicherstellen können. Allerdings ist eine vorhandene Internet-Flatrate weitgehend nutzlos, wenn kein eigener internetfähiger Computer vorhanden ist. Diesem Problem kann begegnet werden, wenn – wie von der LINKEN in der Bundestags-Enquete „Internet und digitale Gesellschaft“ gefordert - die Anschaffungskosten für internetfähige Hardware als Leistung außerhalb der Regelsätze erstattungsfähig wäre. Die im SGB II vorgesehenen 3,44 Euro monatlich u.a. für Datenverarbeitungsgeräte sind völlig unzureichend. Mithin muss die Ausstattung mit solcher Hardware zum Bestandteil des soziokulturellen Existenzminimums erklärt werden.

Der Zugang zum Internet ist unterschiedlich. Neben der Abbildung sozialer Spaltungen beim Zugang zum Internet betrifft dies auch den Umgang mit den Möglichkeiten im Internet. Wir betrachten das Internet als öffentlichen Raum, in dem die Freiheit zur Kommunikation und Information jenseits meinungsbestimmender Medien erhalten bleiben muss. Gleichzeitig muss der Zugang für jede/n unabhängig vom sozialen Status und dem Einkommen sichergestellt werden.

Das Netz hat Potenziale, die latent bestehenden sozialen Schranken in der Demokratie zu überwinden. Wir wollen ein Heben dieser Potenziale offensiv unterstützen. Teilhabe an der digitalen Welt heißt auch Nachteilsausgleich. Wir wollen nicht nur die technische Gleichberechtigung aller Nutzerinnen und Nutzer, sondern auch Gerechtigkeit bei den sozialen Voraussetzungen für Kommunikation.
 
Kostenloses WLAN in Städten und Gemeinden

Wir betrachten den Zugang zum Internet heute als einen Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge, der auch für sozial Benachteiligte ein Grundrecht ihrer persönlichen Entfaltung und Teilhabe darstellt. Um die Möglichkeiten des Internets für möglichst viele Menschen sicherzustellen, sollen in Städten und Gemeinden kostenlose Funknetze eingerichtet werden. Ein erster Schritt dahin sind kostenlose Zugangsmöglichkeiten zum Internet in öffentlichen Räumen. Auch genossenschaftlich oder von Bürgerinitiativen organisierte Netzwerke und Internetzugänge unterstützen wir und setzen uns dafür ein, dass diese Formen selbstorganisierter Digitalisierung nicht weiter rechtlich benachteiligt werden. DIE LINKE fordert die so genannte Störerhaftung dahingehend zu ändern, dass es Privatpersonen erlaubt wird ihre Internetanschlüsse mit anderen Menschen gemeinsam zu nutzen. Die Veränderungen des gesamten privaten und beruflichen Lebens machen es erforderlich, dass jeder und jedem ein Zugang zum Internet zur Verfügung gestellt wird.

Computer als Teil des soziokulturellen Existenzminimums anerkennen

DIE LINKE lehnt die Hartz-IV-Gesetzgebung ab und will diese überwinden. Wir wollen, dass auch Transferleistungsbeziehende am Internet teilhaben können, da dieses heute zum soziokulturellen Existenzminimum gehört. Zur Zeit sind nach dem SGB II zwar die Kosten für eine Telefon- und Internetflatrate in den Regelsätzen enthalten, die Anschaffung eines internetfähigen Computers allerdings nicht. Gerade im Hinblick auf Arbeitssuche mit Hilfe des Internets, die vielfältigen Möglichkeiten sich selbst weiterzubilden und Kompetenzen zu erwerben, ist dies eine untragbare Situation. Das Angebot der kostenlosen Internetzugänge in Jobcentern oder Bibliotheken kann nur ein erster Schritt sein. Letztlich muss eine orts- und zeitsouveräne Nutzung des Internets allen Menschen ermöglicht werden. DIE LINKE fordert die Anerkennung von internetfähigen Computern als Teil des soziokulturellen Existenzminimums. Für Hartz-IV-Beziehende muss die Anschaffung eines geeigneten PCs über die Regelleistungen hinaus erstattungsfähig sein.

Medienbildung

Medienbildung ist eine der Grundvoraussetzungen des digitalen Zeitalters. Medienbildung heißt für uns: Lernen für ein selbstbestimmtes und selbstbewusstes Verhalten im Netz statt paternalistischer Verbots- und Bewahrpädagogik. Dazu gehört, die Möglichkeiten der Information und Teilhabe zu erlernen, aber auch mögliche Gefahren zu erkennen. Medienbildung befähigt weiter zur eigenverantwortlichen Mediengestaltung, sei es in Blogs, Wikis, Foren, Podcasts, sozialen Netzwerken oder in den Kommentarfunktionen bei den Online-Auftritten von alten Medien, Unternehmen oder Politikerinnen und Politikern. Medienbildung ist angesichts des steten Medienwandels ein lebensbegleitender Prozess und muss in Bildungsangebote für alle gesellschaftlichen Gruppen und alle Altersstufen integriert werden. Schülerinnen und Schüler sollen Computer täglich so verwenden wie früher Schreibheft und Schulbücher. DIE LINKE versteht Medienbildung als Querschnittsaufgabe, da digitale Medien zu allen Lebensbereiche gehören und alle Lernbereiche auf Informationsbeschaffung angewiesen sind. Zeitlich begrenzte Medienbildungsprogramme, wie sie unter Schlagwörtern wie „Medienkompetenzführerschein“ oder „Internetseepferdchen“ diskutiert werden, passen nicht zu unserem Verständnis von Medienbildung als dauerhaftem Prozess.

Breitbandausbau vorantreiben

Breitband-Internetanschlüsse mit Datenübertragungsraten von mehreren Megabit pro Sekunde (Mbit/s) werden von immer mehr Menschen immer häufiger genutzt. Die Jobsuche findet zunehmend online statt, Angebote der öffentlichen Verwaltung stehen im Internet zur Verfügung. Im privaten Bereich pflegen immer mehr Menschen ihre Kontakte über soziale Netzwerke und tauschen Neuigkeiten und Fotos aus. Günstige Flugtickets oder Theaterkarten werden oft ausschließlich über das Internet vermarktet. Softwareupdates setzen meistens einen Breitbandzugang voraus. Der Zugang zu Information ist außerdem Voraussetzung für den politischen Meinungs- und Willensbildungsprozess sowie die Wahrnehmung demokratischer Rechte (z.B. Online - Petitionen). Wer keinen schnellen Internetzugang hat, ist damit von der Teilhabe an vielen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens ausgeschlossen. Um den Anschluss ans digitale Zeitalter nicht zu verpassen, muss in Deutschland unverzüglich die flächendeckende Versorgung mit schnellem Internetzugang sichergestellt werden, indem die Universaldienstverpflichtungen auf Breitbandanschlüsse erweitert werden.

Netzneutralität gesetzlich festschreiben

Das Internet verdankt seinen Erfolg unter anderem der neutralen Datenübermittlung unabhängig von Sender und Empfänger oder Art der übermittelten Inhalte. Die Pläne verschiedener Internetanbieter zur Priorisierung einzelner Dienste oder Anwendungen gegen Aufpreis lehnt DIE LINKE ab. Dadurch wäre der diskriminierungsfreie Informationsfluss im Netz aufgehoben und die Kontrolle von Inhalten würden begünstigt werden. Ein Geflecht aus Vorzugsbehandlung und Bevormundung von Anwendungen, Diensten und Inhalten in Abhängigkeit von Geschäftsinteressen, Finanzkraft und Einkommen träte an seine Stelle. Für uns ist die Sicherung der Netzneutralität eine Frage der Demokratie sowie gleichberechtigter Nutzungsmöglichkeiten des Internets für alle Menschen, unabhängig vom Geldbeutel. DIE LINKE fordert daher eine gesetzliche Festschreibung der Netzneutralität.

Das Internet ohne Zensur sichern

Wir wollen die neuen Möglichkeiten des Internets als Informationsquelle und Wissensspeicher der Welt erhalten. Nicht zuletzt die Revolutionen in Nordafrika haben gezeigt, dass das Internet auch ein mächtiges Werkzeug für Demokratie und Teilhabe sein kann. Dieses Werkzeug muss allen Menschen weltweit zur Verfügung stehen. DIE LINKE lehnt daher Zensurmaßnahmen und Sperrungen von Inhalten und Internetzugängen, wie sie in China, Nordkorea, Iran und anderswo Realität sind, ab.  In diesem Zusammenhang fordert DIE LINKE, den Export von so genannten „Dual-Use“-Gütern, also Technologien und Produkten, die auch zur polizeilichen oder militärischen Nutzung gegen die eigene Bevölkerung genutzt werden können, zu verbieten.

Internet barrierefrei gestalten

Die vielfältigen Informations- und Diskussionsmöglichkeiten im Rahmen des Internets sollen barrierefrei gestaltet werden. Wir wollen, dass Menschen mit Behinderungen ungehinderten Zugang zum Internet und seinen vielfältigen Angeboten haben und ihnen damit dieselben Möglichkeiten offen stehen wie allen anderen Menschen auch.

Urheberrecht grundlegend reformieren

Das geltende Urheberrecht muss im Zeitalter des Internets grundlegend überarbeitet werden. Durch die digitalen Technologien ist es heute möglich, beliebige Inhalte verlust- und nahezu kostenfrei zu vervielfältigen. Dieser Tatsache wird das geltende Urheberrecht nicht gerecht. Repression und Kriminalisierung von Nutzerinnen und Nutzern kann nicht die zeit- und technologiegemäße Antwort auf die überkommenen Regelungen des vorigen Jahrhunderts sein. DIE LINKE lehnt Netzsperren sowie das Durchleuchten und Filtern von Inhalten durch Zugangsanbieter oder staatliche Stellen ab. Das gilt ebenso für jegliche Bestrebungen zur Sperrung von Internetzugängen als Strafe für Urheberrechtsverletzungen. Die Wirtschaft hat es bisher versäumt, innovative Geschäftsmodelle zu entwickeln, die den Vertrieb von Kultur- und Informationsprodukten unter Berücksichtigung der Möglichkeiten und Nutzungskultur im Internet weiterhin lukrativ machen. Vielmehr wurde das Internet als Raum der „Kostenlos-Kultur“ verteufelt, während die Rechte und damit die Verdienstmöglichkeiten der Urheberinnen und Urheber immer weiter eingeschränkt wurden. DIE LINKE fordert, die vertragsrechtliche Stellung von Urheberinnen und Urhebern zu verbessen und dadurch eine gerechtere Bezahlung von Kreativen zu erreichen. Dazu ist es unter anderem nötig, unabdingbare gesetzliche Vergütungsansprüche einzuführen, so genannte „Total-Buyout“-Verträge einzuschränken und die Weiterentwicklung von neuen Vergütungs- und Bezahlmodellen zu fördern. Urheberinnen und Urhebern sollte eine Infrastruktur zur Verfügung gestellt werden, die sie in die Lage versetzt, selbstbestimmt ihre Inhalte auch im Internet weiterzugeben.

Nutzung öffentlich-rechtlicher Rundfunkbeiträge im Netz

Es ist absurd. Aus Gebührengeldern finanzierte Beiträge des öffentlich-rechtlichen Rundfunks werden erst produziert, dann ins Netz gestellt und dann wieder gelöscht. Depublizieren wird das Verfahren genannt, dass ARD und ZDF auf Grundlage des Rundfunkstaatsvertrags zwingt, ihre Produktionen nach meist siebentägiger Frist – im Falle von Großveranstaltungen (z.B. Fußball-Bundesliga) sogar nach 24 Stunden – aus dem Netz zu entfernen, und das wiederum mit Gebührengeldern. Wir setzen uns nicht nur dafür ein, dass die Nutzerinnen und Nutzer diese Beiträge zum Zeitpunkt ihrer Wahl konsumieren dürfen, sondern sie auch nachnutzen können. Öffentlich-rechtlich finanzierte Inhalte dienen der Grundversorgung und tragen zur Meinungsvielfalt bei. Im Internet sollen sie so weit wie möglich über den einfachen Konsum hinaus verbreitet, bearbeitet und geremixt werden können.

Den Einsatz freier Software im öffentlichen Sektor fördern

Wir setzen uns dafür ein, dass im öffentlichen Sektor stärker auf freie Software gesetzt wird. Durch den Einsatz freier Software können langfristige und kostenintensive Exklusivverträge mit Herstellern proprietärer Software vermieden werden. Zudem trägt die weltweite Open-Source-Gemeinschaft dazu bei, freie Software sicherer zu machen und bekannte Sicherheitslücken schnell zu beseitigen. Die frei werdenden Mittel aus vormals teuren Lizenzverträgen können zur Weiterentwicklung und Anpassung freier Software für den öffentlichen Sektor beitragen und damit vor allem der regionalen IT-Wirtschaft zugute kommen.  

Open Data

Mit Hilfe des Internet ist es möglich, große Mengen an Daten und Informationen zu geringen Kosten für alle Menschen bereit zu stellen. Die Möglichkeit sollten wir nutzen, um öffentliche Daten, die Verwaltungen und Behörden mit Steuermitteln gesammelt haben, online zu veröffentlichen. Die Open Data Bewegung hat Kriterien aufgestellt, nach denen diese öffentlichen Daten zur Verfügung gestellt werden sollen. Dazu gehören unter anderem Vollständigkeit und Maschinenlesbarkeit. Daten, deren Sammlung und Zusammenstellung bereits mit öffentlichen Mitteln und damit aus Steuern bezahlt wurden, müssen auch öffentlich genutzt werden können. Journalisten, zivilgesellschaftliche Akteure wie Verbände und Vereine und interessierte Bürgerinnen und Bürger können mit diesen offenen Daten durch neue Recherchemethoden und Interpretationen zu neuen Erkenntnisse gelangen und damit die gesellschaftliche und politische Debatte bereichern. DIE LINKE fordert, dass alle öffentlichen Daten von Verwaltungen und Behörden im Internet unter offenen Lizenzen veröffentlicht werden. Ausgenommen sollen nur jene Daten sein, die Persönlichkeitsrechte beeinträchtigen.

Rechte von Bloggerinnen und Bloggern erweitern, kritische und kreative Berichterstattung sichern

Mit dem Siegeszug des Internets hat sich auch die Art und Weise öffentlicher Berichterstattung und Diskussion verändert. Neben dem klassischen Journalismus findet der öffentliche Diskurs nun vermehrt in Weblogs statt. Zahlreiche Beispiele zeigen, dass Enthüllungen und brisante Geschichten aus Fernsehen und Zeitungen ihren Ursprung in privat betriebenen Blogs hatten. Bloggerinnen und Blogger tragen zunehmend zur Meinungsbildung und Informationsverbreitung bei. Blogs, Foren, Leakingplattformen und andere von Aktivistinnen und Aktivisten betriebene Online-Publikationen spielen so als wichtige Hinweisgeber auch bei der Aufklärung von Missständen eine bedeutende Rolle. DIE LINKE hat ihre Macherinnen und Macher deshalb explizit mit in den Personenkreis aufgenommen für die wir einen gesetzlichen Informatenschutz für Whistleblower fordern und dessen Grundsätze wir bereits skizziert haben.

Datenschutz gewährleisten

Aus unserer Sicht ist das Recht auf informationelle Selbstbestimmung nicht verhandelbar. Jeder Mensch hat einen Anspruch, selbst zu bestimmen, wer über welche persönlichen Daten verfügt und was damit angestellt werden darf. Wenngleich das geltende Datenschutzrecht grundsätzliche Informationsrechte für Betroffene vorsieht, ist es dem Einzelnen in der Realität kaum möglich, diese Rechte tatsächlich wahrzunehmen. Seit geraumer Zeit ist es kaum noch möglich, zu jeder Zeit nachvollziehen zu können, welche persönlichen Daten bei Unternehmen und Staat gespeichert sind und wohin diese übermittelt wurden. Deshalb debattieren wir über neue Regelungen, die die ausufernde Datenerhebung und den zunehmendem Datenhandel tansparent machen können. Dazu gehört für DIE LINKE beispielsweise das Konzept des Datenbriefs, welcher Unternehmen und Staat verpflichten soll, in regelmäßigen Abständen Bürgerinnen und Bürger darüber zu informieren, welche Daten über sie gespeichert sind. Darüber hinaus fordern wir die Stärkung der informationellen Selbstbestimmung durch eine zeitliche Begrenzung von Einwilligungen in die Speicherung und Verarbeitung persönlicher Daten sowie ein Verbot der Profilbildung. Gerade die Betreiber sozialer Netzwerke im Internet fallen immer wieder durch mangelnden Datenschutz auf. Hier muss ebenfalls nachgebessert werden und DIE LINKE fordert eine Verpflichtung zu den höchstmöglichen Datenschutzeinstellungen (privacy by default) bei neu angelegten Benutzerkonten. Eine zentrale Forderung ist auch ein pauschalisierter Schadensersatz für die Opfer von Datenschutzverletzungen.

Keine Vorratsdatenspeicherung

DIE LINKE lehnt die Vorratsdatenspeicherung ab. Bei der Vorratsdatenspeicherung werden alle sogenannten Verbindungsdaten gespeichert, die anfallen, wenn man mit dem Handy oder aus dem Festnetz telefoniert, E-Mails schreibt oder ins Internet geht. Wir glauben nicht, dass durch die anlasslose Speicherung der Kommunikationsdaten aller Bürger für sechs Monate ein sinvoller Beitrag gegen irgendwelche Verbrechen geleistet wird. Ganz im Gegenteil: Schaden entsteht für alle Bürgerinnen und Bürger dadurch, dass ihre Daten gespeichert und sie einem Generalverdacht ausgesetzt werden. Missbräuchlich oder in Ausweitung von Überwachungs- und Kontrollbestrebungen können sogar Kommunikationsprofile der Bürgerinnen und Bürger erstellt werden.

E-Government

Die Möglichkeiten, die mit der Durchdringung unserer Gesellschaft durch das Internet auch für das Verhältnis des Staats zu seinen Bürgerinnen und Bürgern einhergehen, sind vielfältig. Informationen von Behörden und Verwaltungen können umfassend und kostengünstig zur Verfügung gestellt werden. Viele Behördengänge von Bürgerinnen und Bürgern können internetgestützt vereinfacht werden, und auch innerhalb von staatlichen Einrichtungen können Prozesse und Verfahren beschleunigt werden. Die sich eröffnenden Potentiale können unter dem Stichwort E-Government zusammengefasst werden. Dazu gehören auch neue Formen demokratischer Beteiligung jenseits von regelmäßigen Wahlen. Für DIE LINKE ist es wichtig, dass E-Government-Angebote und Beteiligungsprozesse keinem interessengelenkten Transparency Management unterworfen, sondern so gestaltet werden, dass alle Menschen daran teilhaben können. Vor allem im Hinblick auf die die Barrierefreiheit der Angebote und den Datenschutz gibt es hier noch viel zu tun.

Open Access

Digitalisierung und Vernetzung verändern auch die wissenschaftliche Arbeit grundlegend. Immer mehr Forschung findet kollaborativ statt, Forschungsteams arbeiten dabei an unterschiedlichen Orten. Die Verarbeitung großer Datenmengen erlaubt neue Forschungserkenntnisse und öffnet neue Forschungsfelder beispielsweise in der Kernphysik oder der Biodiversitätsforschung, aber auch in Literaturwissenschaften und Soziologie.  Für diese kollaborative und netzbasierte Wissenschaft müssen Forschungsdaten, Publikationen und Forschungsergebnisse frei und digital verfügbar sein. Die private Aneignung exklusiver Rechte an diesen Ergebnissen etwa durch Verlage wirkt anachronistisch. Vielmehr bieten freie Lizenzen und digitale Publikationswege die Chance, Wissen an weite Teile der Bevölkerung zu Vermitteln oder auch die Länder des globalen Südens an den wissenschaftlichen Erkenntnissen der Industrienationen teilhaben zu lassen. Im besonderen Maße haben die Bürgerinnen und bürger Anspruch darauf, vollständigen und freien Zugang zu Wissen zu bekommen, das ganz oder teilweise aus öffentlichen Mitteln finanziert wurde. DIE LINKE setzt sich deshalb dafür ein, Forschungsdaten und Wissenschaftspublikationen für alle digital und frei zugänglich zu machen. dafür braucht es den Aufbau entsprechender Datenbanken an den wissenschaftlichen Einrichtungen und Hochschulen, die Einigung auf technische Standards wie Maschinenlesbarkeit und auf einheitliche Nutzungsbedingungen. Wir wollen, dass ganz oder teilweise öffentlich finanzierte Forschung direkt unter Open-Access-Bedingungen erstzuveröffentlichen ist. Ein unabdingbares Zweitverwertungsrecht für Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern soll zudem die exklusive Aneingnung von Verwertungsrechten an wissenschaftlichen Publikationen und Forschungsdaten durch privatwirtschaftliche Unternehmen abschaffen.