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Uploadfilter und Leistungsschutzrecht: Ewiges Déjà-Vu

Im Wortlaut von Petra Sitte,

Von Petra Sitte, stellvertretende Vorsitzende der Fraktion DIE LINKE. im Bundestag


Nach monatelangen Verhandlungen haben sich die Vertreter von Rat und Europaparlament geeinigt und einen Kompromissentwurf für ein neues europäisches Urheberrecht beschlossen, über den das Parlament nun noch vor den Europawahlen abstimmen soll. Wer sich von der EU-Urheberrechtsreform zukunftsfähige Vorschläge, die den Entwicklungen der letzten Jahrzehnte Rechnung tragen, oder gar eine spürbare Stärkung der Recht der Kreativen erhofft hat, den kann das Ergebnis nur enttäuschen.

Strittig bis zuletzt blieb bis zuletzt der Artikel 13, mit dem Onlineplattformen verpflichtet werden sollen, mit Uploadfiltern potenziell urheberrechtlich geschützte Inhalte schon beim Hochladen auszusortieren. Zu Recht, sollte man meinen: Denn derartige Programme sind erfahrungsgemäß und auch nach jeder absehbaren technischen Entwicklung völlig ungeeignet, unerlaubte von erlaubten satirischen, zitierenden Nutzungen zu unterscheiden, und ihr flächendeckender Einsatz wäre eine ernsthafte Gefahr für die Meinungsfreiheit.

Koalitionsvertrag lehnte Uploadfilter ab

Doch gestritten wurde am Ende nur darum, ob die Verpflichtungen noch verschärft werden sollten und ob die wenigen tatsächlichen Verbesserungen, die für Kreative gegenüber Verwertern vorgesehen waren, nicht zu weit gingen. In diesem Sinne hatte sich namentlich Bertelsmann als Vertreterin der Verlagslobby stark gemacht und damit leider auch Resonanz gefunden.

Da die Bundesregierung die eigentlich klare Ablehnung von Uploadfiltern im Koalitionsvertrag von Anfang an nicht ernst genommen hat und nunmehr auch ihre letzten Vorbehalte, wenigstens kleinere Unternehmen auszunehmen, weitgehend geräumt hatte, steht nun ein Entwurf im Raum, der höchstens als Kompromiss zwischen den Interessen verschiedener Großkonzerne gelten kann.

Unter die Räder kommen dabei die Nutzer*innen des Netz und unzählige kleinere Plattformen. Wie viele Plattformen überhaupt betroffen wären, konnte die Bundesregierung auf Nachfrage im Ausschuss nicht einmal schätzen. Während große Plattformen wie Youtube, die ohnehin schon Filtersoftware einsetzen, mit den Verpflichtungen wohl umgehen werden können, stehen kleinere vor einem viel größeren Problem. 

Massiver Eingriff in das Internet

Hier wiederholt sich ohne Not der Fehler, der schon beim Leistungsschutzrecht für Presseverleger gemacht wurde. Auch damals wurde ein Gesetz ausschließlich mit seiner Wirkung auf Google begründet, während es in der Praxis aufgrund seiner Marktmacht zum einzigen nicht betroffenen Unternehmen wurde. Bei Urheberrechtsthemen scheint es eine regelrechte Standleitung zu geben, die aus kurzsichtigen Unternehmensinteressen massive Eingriffsversuche in das Internet macht, ohne dass der geringste Gedanke an die Folgen für das Gesamtsystem verwendet wird.

Das gescheiterte Leistungsschutzrecht selbst wird im gleichen Zug mit Artikel 11 auch auf der europäischen Ebene eingeführt, und das noch in einer viel weitgehenderen Version als bisher. Auch dies hat die Bundesregierung mitgetragen, während sie weiterhin eine seit Jahren angekündigt Evaluation des deutschen Leistungsschutzrechts mutwillig verschleppt.

Als das Europäische Parlament im September über sein Verhandlungsmandat einschließlich Artikel 11 und 13 abgestimmt hat, haben sich von den im Bundestag vertretenen Parteien einzig die gewählten Europaabgeordneten der Linken geschlossen dagegen gestellt. Es bleibt nur noch die Hoffnung, dass nun auch anderswo ein Umdenken einsetzt.