Zum Hauptinhalt springen

Starkes Signal gegen totalen Kommerz

Im Wortlaut von Harald Petzold,

Von Harald Petzold






Das deutsche Filmförderungssystem mit dem Filmförderungsgesetz (FFG) als einer seiner Grundlagen beruht hauptsächlich auf drei Säulen: der Filmförderungsanstalt (FFA), dem Deutschen Filmförderfonds, und den Fördereinrichtungen der Bundesländer. An der Aufbringung der Finanzmittel, die der FFA zur Förderung einzelner Filmprojekte zur Verfügung stehen, sind unter anderen die Kinobetreiber beteiligt. Sie führen eine Abgabe von maximal 23 Cent pro verkaufter Eintrittskarte an die FFA ab. Dank dieses Förderungssystems kommen auch künstlerisch wertvolle Filme in die deutschen Kinos, die aber nicht zwingend zum Kassenschlager werden.

Gegen diese Praxis richtete sich die Klage eines der größten Kinobetreibers in Deutschland, der United Cinemas International (UCI), vor dem Bundesverfassungsgericht. UCI verwertet in seinen Multiplex-Kinos in erster Linie kommerziell erfolgreiche US-amerikanische Spielfilme und hat folglich kein Interesse an der Mitfinanzierung vermeintlich wenig Gewinn abwerfender Qualitäts-Filme. Mit seiner Klage ist UCI nunmehr vor dem Bundesverfassungsreicht gescheitert. Offenbar hat das BVG erkannt, dass der Film ein auch vom Staat zu schützendes Kulturgut ist, das Schaden nähme, wenn es allein den Gesetzen der Markradikalität unterworfen würde. Das Urteil ein starkes Zeichen gegen den totalen Kommerz. Position hat das BVG auch hinsichtlich der Zuständigkeiten von Bund und Ländern bezogen. Das FFG ist ein Bundesgesetz, Kultur aber eigentlich Ländersache. Die Kulturhoheit der Länder sei nicht verletzt, wenn der Staat "in der Wahrnehmung aller seiner Kompetenzen auch auf Schonung, Schutz und Förderung der Kultur Bedacht" nehme.

linksfraktion.de, 29. Januar 2014