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Freies Netz und angemessene Bezahlung der Urheber sind kein Widerspruch

Interview der Woche von Petra Sitte,

Die großen Presseverlage wollen seit Jahren das so genannte Leistungsschutzrecht, das jetzt von der Koalition beschlossen wurde. Im Interview der Woche erklärt Petra Sitte,Mitglied der Enquête-Kommission "Internet und Digitale Gesellschaft", dass der vorliegende Vorschlag zwar den Verlagen, nicht aber den Journalistinnen und Journalisten zu mehr Geld verhilft. Und macht deutlich: »Ein freies Netz, in dem alles umsonst zur Verfügung steht, gibt es nicht und fordert auch kaum jemand. Die eben angesprochene politische Unterstützung der Urheberinnen und Urheber, mehr vom Kuchen der Verlagsgewinne abzubekommen, geht nicht zu Lasten der Nutzerinnen und Nutzer.«

 

In der vergangenen Woche hat DIE LINKE mit vielen anderen gegen den Koalitionsbeschluss zum Leistungsschutzrecht protestiert. Wessen Leistungen sollten denn geschützt werden?

Petra Sitte: Die Verlage wollen sich ihre Leistungen an Presseprodukten schützen lassen, also Dinge wie Layout und Vertrieb. Dafür sollen Suchmaschinen und sogenannte Nachrichtenaggregatoren im Internet, bezahlen, wenn sie Presseartikel oder auch nur kleine Teile davon für die Internetnutzerinnen auffindbar machen und zusammenstellen.

Die Leistungen der Urheber, also hier der Journalistinnen und Journalisten, würden durch das neue Recht nicht extra geschützt. Allerdings sollen laut Koalition die Urheber dennoch einen Anteil an den Einkünften aus dem neuen Leistungsschutzrecht erhalten. Ob das nachher so auch im Gesetz steht und wie hoch der Anteil wird, weiß noch niemand. Bis jetzt hat die Koalition nur angekündigt, einen Gesetzentwurf vorzulegen.

 

Sie haben kritisiert, hier würden veraltete Geschäftsmodelle geschützt. Wer setzt sich dafür ein?

Das Leistungsschutzrecht wird seit Jahren von den großen Presseverlagen, allen voran dem Springer-Verlag gefordert. Im Koalitionsvertrag der aktuellen Bundesregierung wurde dann die Einführung vereinbart.

 

Warum?

Die Verlage beklagen, dass Suchmaschinen wie Google oder Nachrichtenaggregatoren wie perlentaucher.de Geld mit Verlagsinhalten verdienen, ohne die Verlage daran zu beteiligen. Sie übersehen dabei geflissentlich zwei Dinge: Wenige Zeichen Programmiercode auf den Webseiten der Verlage reichen schon heute aus, um den Suchmaschinen zu verbieten, die entsprechende Seite in den Suchergebnissen aufzulisten.

Zweitens machen Suchmaschinen und Co. diese Inhalte im Netz erst auffindbar und verweisen viele Leserinnen erst auf die Verlagsseiten. Im Prinzip bedeutet ein Leistungsschutzrecht, dass die Verlage von denen Geld bekommen, die ihnen einen bedeutenden Teil der Leserinnen und Leser verschaffen.

 

Zu wessen Lasten geht das?

Das geltende Urheberecht schützt schon heute davor, dass komplette Texte einfach so übernommen werden können, Ausschnitte aus urheberrechtlich geschützten Werken dürfen aber zitiert werden. Es ist zu befürchten, dass ein Leistungsschutzrecht das Recht der Nutzerinnen und Nutzer zu zitieren massiv einschränkt. Das Leistungsschutzrecht soll zwar nur gewerbliche Anbieter betreffen, doch ist eine Trennung in gewerblich und privat nicht einfach zu leisten. Ist eine Bloggerin, die Werbeanzeigen auf ihrer Website hat schon gewerblich, auch wenn sie nur 50 Euro im Monat einnimmt? Hier kann es zu massiver Rechtsunsicherheit kommen. Viele glauben auch, dass die meisten Suchmaschinen und Aggregatoren statt zu zahlen, einfach aufhören werden, Presseartikel in ihre Suchergebnisse aufzunehmen. Dann würde die Informationsfreiheit massiv beschränkt.

 

Wie müsste ein zeitgemäßes Modell der Vergütung aussehen?

Die großen Verlage selbst verdienen gut, nicht zuletzt mit eigenen Angeboten im Internet. Springer beispielsweise hat im abgelaufenen Geschäftsjahr soviel eingenommen wie nie zuvor. Wer unterdurchschnittlich verdient, sind (bis auf wenige Stars) die Urheber selbst, also hier die Journalistinnen und Journalisten. Denen ist aber weniger mit einer Subventionierung der Presseverlage geholfen als mit gesetzlichen Regelungen, die sie in den Verhandlungen um angemessene Vergütung ihrer Arbeit stärken. Die LINKE hat dazu bereits vergangenen Juli im Bundestag konkrete Vorschläge gemacht.

 

Wie kann der Widerspruch aufgehoben werden, dass auf der einen Seite ein freies Netz gefordert wird, in dem den Nutzern und Nutzerinnen alles umsonst zur Verfügung steht und auf der anderen die Urheber und Urheberinnen von ihrer Arbeit leben wollen?

Ein freies Netz, in dem alles umsonst zur Verfügung steht, gibt es nicht und fordert auch kaum jemand. Die eben angesprochene politische Unterstützung der Urheberinnen und Urheber, mehr vom Kuchen der Verlagsgewinne abzubekommen, geht nicht zu Lasten der Nutzerinnen und Nutzer. Darüberhinaus denken wir aber auch über neue Vergütungsformen nach. Nutzerinnen und Nutzer zahlen schon heute für den Internetanschluss und vielfach und immer mehr auch für die im Netz angebotenen Inhalte.

An was es gerade in Deutschland fehlt, sind attraktive Bezahlangebote, die es ermöglichen, einfach und zu fairen Preisen zu bezahlen. Daneben werden Konzepte wie die Kulturflatrate oder eine Kulturwertmark diskutiert, die alle darauf beruhen, dass für die freie Nutzung von Online-Inhalten eine Gebühr bezahlt wird, deren Einnahmen dann Urheberinnen und Urheber zugute kommen.

Die LINKE im Bundestag wird zusammen mit weiteren Partnern am 7. Mai eine Konferenz veranstalten, auf der wir mit Urheberinnen und Urhebern gemeinsam diskutieren wollen, welche dieser neuen Konzepte tragfähig sind.