"Mit dem heutigen Urteil des Bundesverfassungsgerichts haben die weitreichenden und schrankenlosen Pläne von Innenminister Schäuble, dem Bundeskriminalamt die Online-Durchsuchung zur "Verhütung von Straftaten" zu ermöglichen, einen herben Rückschlag erlitten", sagt Wolfgang Neskovic. Jan Korte fordert die Koalitionsfraktionen auf, von der Online-Durchsuchung abzulassen.

Der bayerische Kabinettsbeschluss eines Gesetzes zur Online-Durchsuchung zeugt von einem unbekümmerten, geradezu verantwortungslosen Umgang der bayerischen Landesregierung mit Recht und Gesetz in diesem Land. Die Staatsregierung brüskiert das oberste Gericht, das in zwei Wochen im Grundsatz über die Verfassungsmäßigkeit der Online-Durchsuchung entscheiden will.
"Die aktuellen Terrorwarnungen via Medien verärgern mich. Sie erwecken den Eindruck, als sollten damit wie so oft die Ängste der Bevölkerung geschürt werden", so Jan Korte. Es sei überhaupt nicht abzuschätzen, wie ernst diese Meldungen zu nehmen seien.
Jedem Menschen, der jemals einen Geldautomaten oder einen PC benutzt hat, ist klar: Computer versagen regelmäßig. Und einen absoluten Schutz vor Manipulationen kann und wird es nicht geben. Indem Bundes- und Landesinnenministerien trotzdem versuchen, der Öffentlichkeit weiszumachen, dass dies nun gerade bei Wahlcomputern anders sei, handeln sie bewusst fahrlässig und wider besseres Wissen.
"Über den Wolken muss die Freiheit wohl grenzenlos sein - damit ist es nun endgültig vorbei", sagt Jan Korte, nachdem nun auch der Bundesrat die umstrittene Speicherung von Fluggastdaten beschlossen hat. Von nun an kann die Bundespolizei "auf Anfrage" zahlreiche Passagierdaten von Fluggesellschaften abfragen. Jan Korte weiter:
Seit Monaten wird Bundesinnenminister Schäuble nicht müde, das Thema Online-Durchsuchung medienwirksam zu platzieren. Schäuble suggeriert immer wieder, die Online-Durchsuchung diene der Überwachung des Internets. Diese Aussage führt in die Irre. Bei der Online-Durchsuchung geht es vielmehr um die Beobachtung einzelner Computer und um die gespeicherten persönlichen Daten. Davon ist auch die Pressefreiheit betroffen.
Nicht nur das Bundesverfassungsgericht hegt berechtigte Zweifel an der Vereinbarkeit der KfZ-Kennzeichenerfassung in Hessen und Schleswig-Holstein mit dem Grundgesetz. Besonders im Hinblick auf das Recht auf informationelle Selbstbestimmung ist die derzeitige Handhabung in Wiesbaden und Kiel zumindest fragwürdig. Auch eine Verhältnismäßigkeit ist bei diesem Vorgang kaum zu erkennen, eine Evaluierung oder nennenswerte Erfolge der Maßnahme sind nicht bekannt.
Die Koalition hat die abschließende Beratung der Vorratsdatenspeicherung und der Telekommunikationsüberwachung kurzfristig für kommenden Freitag auf die Tagesordnung des Bundestags gesetzt. "Damit riskiert sie einen Verfassungsbruch", meint Jan Korte. Die meisten Experten bezweifelten, dass die Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung verfassungskonform ist.
Während die niederländische Regierung die NEDAP-Wahlcomputer aufgrund ihrer nachgewiesenen Manipulierbarkeit aus dem Verkehr gezogen hat, erteilt das deutsche Innenministerium davon völlig ungerührt neue Bauartzulassungen. Jan Korte fordert die Rücknahme der Zulassung und die Streichung des Paragrafen 35 des Bundeswahlgesetzes, der die Stimmabgabe mit Wahlgeräten erlaubt.
Seit Juli 2007 gibt es einen Vertrag, der europäische Fluggesellschaften zur Übermittlung von Fluggastdaten an das US-Heimatschutzministerium verpflichtet. Wie nun bekannt wurde, hat die Transparenz in den Augen von Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble ihre Grenzen. Details oder Dokumente der Verhandlungen sollen nicht öffentlich gemacht werden.