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Geheimniskrämerei zwischen den USA und der EU

Pressemitteilung von Jan Korte,

Zur anhaltenden Debatte über die Übermittlung von 19 Fluggastdatensätzen an das US-Heimatschutzministerium erklärt Jan Korte, Mitglied der Fraktion DIE LINKE im Innenausschuss:

Seit Juli 2007 gibt es einen Vertrag, der europäische Fluggesellschaften zur Übermittlung von Fluggastdaten an das US-Heimatschutzministerium verpflichtet. So weit, so schlecht. Mehr Informationen möchte man der Öffentlichkeit offenbar nicht geben.

Wie nun bekannt wurde, hat die Transparenz in den Augen von Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble ihre Grenzen. Details oder Dokumente der Verhandlungen sollen nicht öffentlich gemacht werden. Auf eine Anfrage der Fraktion DIE LINKE (BT-Drs. 16/6711) heißt es aus dem Innenministerium lapidar: „Es entspricht den allgemeinen internationalen Gepflogenheiten, dass Verhandlungen über völkerrechtliche Verträge vertraulich geführt werden […]. Der Vertraulichkeitsgrundsatz galt selbstverständlich auch […] für das neue PNR-Abkommen.“

Offenbar gehört es dann auch zu den allgemeinen Gepflogenheiten, Details über Verhandlungen den gewählten Parlamentariern in Bundestag und Europaparlament vorzuenthalten, die aber über das Abkommen abstimmen sollen. Neben der Geheimniskrämerei fällt auf, dass sich die parlamentarischen Debatten über das Abkommen fast ausschließlich zu nachtschlafender Zeit auf der Tagesordnung des Bundestags wiederfinden.

Während die europäischen und US-amerikanischen Sicherheitsdienste alles über Flugreisende wissen wollen und dafür eine gesetzliche Grundlage einfordern, werden die Passagiere über Details der Weitergabe von Informationen im Dunkeln gelassen.

Das während der deutschen EU-Ratspräsidentschaft ausgehandelte Abkommen sieht vor, 19 personenbezogene Informationen europäischer Flugreisender mit Ziel USA an das Heimatschutzministerium zwecks Gefahrenbewertung weiterzureichen. Darunter befinden sich sensible Informationen, auch über den einzelnen Flugreisenden hinaus. So werden auch Daten über den Reiseverkehrskaufmann, der den Flug nach Amerika geordert hat, gesammelt und ausgewertet. Die Verhandlungen über das Abkommen wurden seinerzeit durch das Europäische Parlament und die Medien intensiv verfolgt, auch weil das zuvor geschlossene Abkommen (2004) wegen fehlender Rechtsgrundlagen vom Europäischen Gerichtshof gekippt wurde.