Zur Debatte über die sogenannte Online-Durchsuchung erklärt das Mitglied im Innenausschuss, Jan Korte, Datenschutzbeauftragter der Fraktion DIE LINKE:
Seit Monaten wird Bundesinnenminister Schäuble nicht müde, das Thema Online-Durchsuchung medienwirksam zu platzieren. Konkrete Informationen gibt er aber der Öffentlichkeit nicht preis. Vor kurzem wurde bekannt, dass Schäuble das BKA anwies, auf Vorrat weiter an technischen Lösungen für die umstrittene Überwachungsmethode zu arbeiten.Auf der Herbsttagung des BKA versucht er nun erneut für sein Lieblingsprojekt zu werben und hantiert dabei mit Halbwahrheiten. So ist es keineswegs so, dass nur der BKA-Präsident vor Gericht einen Antrag auf Durchführung der Online-Durchsuchung stellen kann. Dies kann auch ein Vertreter Zierckes. Zukünftig soll es zudem möglich sein, drei Tage ohne gerichtliche Entscheidung Online-Durchsuchungen durchzuführen. Dass diese Zeit reicht, um eine gesamte Festplatte auszulesen, weiß jedes Kind.
Auch suggeriert Schäuble immer wieder, die Online-Durchsuchung diene der Überwachung des Internets. Diese Aussage führt in die Irre. Bei der Online-Durchsuchung geht es vielmehr um die Beobachtung einzelner Computer und um die gespeicherten persönlichen Daten. Davon ist auch die Pressefreiheit betroffen, denn Journalisten können somit ihren Informanten keinen Schutz mehr gewähren. Was Journalisten bleibt, ist die Kontaktaufnahme zu Informanten auf dunkle Brücken im Nebel zu verlegen statt Telefon oder E-Mail zu benutzen.
Und der Koalitionspartner SPD? Dieser distanziert sich seit Monaten ‚vorsichtig’ von den Plänen Schäubles, ohne deutliche Worte zu finden. Man wird sehen, ob die SPD ihren Hamburger Parteitagsanträgen zu Bürgerrechten und Demokratie folgen wird oder ob sie auch auf diesem Politikfeld, wie bei der Vorratsdatenspeicherung, weiter im Nebel stochern wird.