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Opfer des Menschenhandels - Opfer deutscher Ausländerpolitik

Pressemitteilung von Sevim Dagdelen,

Zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. zu „Menschenhandel zum Zweck der Ausbeutung der Arbeitskraft“ (BT-Drs. 16/4266) erklärt die migrationspolitische Sprecherin Sevim Daðdelen:

Lediglich ein Fall von Menschenhandel zum Zweck der Ausbeutung der Arbeitskraft wurde im Jahr 2005 strafrechtlich verfolgt. Dieses Ergebnis ist dürftig, wenn man bedenkt, dass der Kampf gegen Menschenhandel dafür herhalten muss, die Aufrüstung der Festung Europa und die Bekämpfung illegaler Migration zu legitimieren. Der Verdacht liegt nahe, dass mit der offiziellen Menschenhandelsrhetorik Einwanderung insgesamt verhindert werden soll.

Unverantwortlich ist es, dass die Bundesregierung in ihrer Antwort behauptet, angeblich keine Kenntnisse über den Zusammenhang zwischen irregulärem Aufenthalt und Durchsetzung der Strafnorm gegen Menschenhandel zu besitzen. Denn Betroffene von Menschenhandel zum Zweck der Zwangsarbeit leben und arbeiten zumeist irregulär in Deutschland. Der Bundesregierung ist sehr wohl bekannt, dass diese Menschen vor einer Anzeige zurückschrecken, weil sie ein Strafverfahren wegen irregulärem Aufenthalt und ihre Abschiebung befürchten müssen.

Mit ihrer beharrlichen Weigerung, die Aufenthaltsrechte der Betroffenen zu verbessern, spielt die Bundesregierung deswegen den Profiteuren von Zwangsarbeit in die Hände und liefert Armutsflüchtlinge der Ausbeutung und Zwangsarbeit in Deutschland aus. Wer die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis davon abhängig zu macht, dass die Betroffenen bereit sind, in einem Gerichtsverfahren gegen Menschenhändler auszusagen, ignoriert, dass sie dann mit Repressalien gegen sich und ihre Familie im Herkunftsland rechnen müssen.

Ich fordere die Bundesregierung auf, endlich dem Opferschutz Priorität einzuräumen und Betroffenen eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis zu gewähren.