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Erhöhung der Rundfunkgebühr wäre falsches Signal

Pressemitteilung von Lothar Bisky,

Zur Forderung der ARD nach einer erneuten Erhöhung der Rundfunkgebühr erklärt der medienpolitische Sprecher der Fraktion DIE LINKE., Lothar Bisky:

Der von der ARD bei der zuständigen „Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten“ (KEF) angemeldete Finanzbedarf von 95 Cent mehr pro Monat ist das falsche Signal. Werden ähnliche Wunschvorstellungen von Deutschlandradio und ZDF erhoben, müssen die Zuschauerinnen und Zuschauer ab 2009 höhere Rundfunk- und Fernsehgebühren von monatlich 1,50 Euro fürchten.

Damit wird den noch verbliebenen Anhängerinnen und Anhängern des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland ein Bärendienst erwiesen. Zusammen mit der seit den 90er Jahren zu verzeichnenden weitgehenden Ausrichtung des Programms an den von den Privaten vorgegebenen Kommerzialisierungsmustern potenziert sich auf diese Weise ein fortschreitenden Legitimationsverlust. Denn: Wer das Eine ohne die stetig steigenden Kosten des Anderen haben kann, wird auf Dauer nicht bereit sein, an einem Gebühren finanzierten Fernsehen festzuhalten.

Aus diesem Grund muss die Politik schnellstmöglich die von der KEF erhobenen Forderungen nach mehr Transparenz bei dem von den öffentlich-rechtlichen Sendern angemeldeten Finanzbedarf umsetzen. Kommen die Sender diesen nicht nach, sind der KEF rechtlich zu kodifizierende Sanktionsmöglichkeiten einzuräumen. Der offensichtlich von den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten gesehene finanzielle Selbstbedienungsautomatismus besteht ausdrücklich nicht.

In diesem Zusammenhang ist insbesondere auch das Dickicht der zahlreichen, kommerziell agierenden Beteiligungsgesellschaften von ARD und ZDF zu lichten. Die KEF hatte in ihrem aktuellen Bericht darauf hingewiesen, dass sich deren Beteiligungserträge unverändert auf einem niedrigen Niveau bewegen. Eine Ursache dafür betrachtete sie darin, dass Erträge vielfach thesauriert und daher nicht an die Rundfunkanstalten ausgeschüttet werden; Verhältnisse also, die dem öffentlich-rechtlichen Programmauftrag diametral widersprechen.